Zwangsarbeiterbaracke
Jun 071993
 

Schwarzer Weg

Die Restaurierung der ehemaligen Zwangsarbeiterbaracke am Ölhafendamm droht an hohen Auflagen der Denkmalschutzbehörde zu scheitern

(ub) Auf dem Gelände des Wilhelmshavener Tennis- und Hockey-Club (WTHC) befindet sich eine vom Verfall bedrohte Baracke, die von den Nationalsozialisten als Straflager vorwiegend für Niederländer erbaut wurde. Sowohl der Vorsitzende des WTHC als auch der Rat der Stadt unterstützen die Initiative des „Historischen Arbeitskreises des DGB“, dieses einmalige Zeitdokument zu erhalten. Die Stadt Wilhelmshaven hat bei der niedersächsischen Landesregierung Denkmalschutz für dieses Gebäude beantragt. Dieser an sich nicht unübliche Vorgang läßt jetzt jedoch die Restaurierung des Lagers „Schwarzer Weg“ in weite Ferne rücken.

Bereits 1983 hatte der „Historische Arbeitskreis des DGB Wilhelmshaven“ im Rahmen seiner „Alternativen Stadtrundfahrten“ auf die Greueltaten der NS-Verbrecher in diesem Lager und auf die Existenz einer Originalbaracke am Ölhafendamm hingewiesen. Damals entstand der Wunsch, ein „Dokumentationshaus“ auf dem Gelände des Lagers zu errichten.

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Zwangsarbeiterbaracke ‚Schwarzer Weg‘ – Foto: Tunnat

Der WTHC steht einer Restaurierung der noch relativ gut erhaltenen Baracke positiv gegenüber und ist an den Rat der Stadt herangetreten mit dem Wunsch, die Stadt möge Maßnahmen zum Erhalt des Gebäudes einleiten. Die Verwaltung der Stadt Wilhelmshaven hat sich daraufhin an die mit dem Denkmalschutz betraute Landesbehörde in Niedersachsen gewandt und Denkmalschutzanerkennung und entsprechende Förderung beantragt.
Die Antwort des niedersächsischen Verwaltungsamtes ist erfreulich und ernüchternd zugleich. Erfreulich, weil die Landesbehörde die Notwendigkeit des Denkmalschutzes für die ehemalige Zwangsarbeiterbaracke grundsätzlich anerkennt und diesem Gebäude die höchste Prioritätsstufe im Denkmalschutz zuordnet. Ernüchternd, weil sie, so ein Ratsvertreter der Stadt Wilhelmshaven „leider vergessen hat, dem Antwortschreiben an das Verwaltungsamt der Stadt einen entsprechenden Scheck beizulegen“. Denkmalschutz ist Sache des Landes. Die zuständige Landesbehörde finanziert und kontrolliert die jeweils notwendigen Arbeiten zur Restaurierung und zum Erhalt der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude. Ordnet sie dem entsprechenden Gebäude eine hohe Prioritätsstufe zu, so bedeutet das nicht etwa, daß dieses Objekt mit entsprechender Dringlichkeit restauriert werden. Vielmehr ist damit ausgesagt, daß zur Restaurierung dieses Gebäudes ein entsprechend hohes Maß an fachlicher Qualität unter landesbehördlicher Kontrolle notwendig ist. Mit anderen Worten: ohne landesbehördliche Zustimmung und ohne entsprechende fachliche Kontrolle darf auf dem Gelände des ehemaligen Lagers „Schwarzer Weg“ kein Stein mehr verrückt werden, geschweige denn dringend notwendige Renovierungen beispielsweise des Daches unternommen werden.
Die Kassen des Landes Niedersachsen aber sind bekanntlich auch nicht gerade prall gefüllt. Ob daher die notwendigen Gelder noch in diesem Jahrtausend aus Hannover fließen, scheint mehr als fraglich. Somit droht der endgültige Verfall dieses historischen Gebäudes.

Auf Initiative des gewerkschaftlichen Bildungswerkes und in Zusammenarbeit mit der Stadtjugendpflege und der internationalen Jugendgemeinschaftsdienste (IJGD e.V.) soll bereits im August dieses Jahres mit den Aufräumarbeiten begonnen werden. Dann besteht die Möglichkeit, „mit ca. 15 Jugendlichen aus dem In- und Ausland eine Freizeitmaßnahme an der ehemaligen Zwangsarbeiterbaracke durchzuführen“, erläutert der Jugendbildungsreferent des DGB, Dieter Meisel, in einem ersten Arbeitspapier zum geplanten internationalen Workcamp auf dem Gelände des WTHC.
Im konzeptionellen Ansatz dieses Projekts werden die Ziele wie folgt definiert: Jugendlichen aus mehreren europäischen Ländern und auch aus Wilhelmshaven soll „die Möglichkeit eröffnet (werden), sich durch praktische Arbeit mit dem dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte auseinanderzusetzen Für weitere bauliche Maßnahmen in den nächsten Jahren könnte die Basis geschaffen werden“ (aus der Projektbeschreibung). Geplant ist u.a., daß die Jugendlichen „Entrümpelung und Aufräumung im Gelände, Abbruch einer Zwischendecke“ sowie „erste Holz- und Steinarbeiten im Gebäude“ (ebenda) vornehmen.
Ob es zur Durchführung der geplanten Maßnahmen dieses letztendlich auch auf Völkerverständigung beruhenden Projekts nun kommen wird, steht angesichts der hohen Auflagen der niedersächsischen Behörde in den Sternen. Zumindest erscheint fraglich, ob zum Erhalt des Gebäudes sinnvolle Arbeiten durchgeführt werden können. Der Leiter des Bauordnungsamtes Sonnemann sah sich jedenfalls anläßlich der Reaktion aus Hannover erst einmal gezwungen, die schon eingeleiteten Aufräumarbeiten des DGB zu stoppen.

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