Wilhelmshavener Raffinerie
Apr 012009
 

WuppdiWUP

In dem Antrag auf Ausbau der Raffinerie muss noch einiges nachgebessert werden…

(jm) Zwei Tage – am 3. und 4. März im Gorch-Fock-Haus – wurde das „Wilhelmshaven Upgrader Project“ (WUP) der WRG unter der Leitung des Gewerbeaufsichtsamtes Oldenburg erörtert. Fünf Einwender saßen den Vertretern der WRG sowie den zu den diversen Sachbereichen des Umwelt- und Naturschutzes angeheuerten Gutachtern gegenüber.


Punkt für Punkt wurde das 2,2 Mrd. Euro teure Erweiterungsvorhaben durchleuchtet. Im Wesentlichen drehte es sich um die Luftreinhaltung sowie den Lärm- und Naturschutz. Zur Reinhaltung des Wassers wird ein weiteres Verfahren unter Leitung des Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz – voraussichtlich Ende April – anberaumt.
Jetzt muss die Gewerbeaufsicht den WRG-Antrag an Hand der Stellungnahmen der Einwender auf Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Landes-Naturschutzgesetzes sowie der Naturschutzbestimmungen der Europäischen Union überprüfen.

• Einen Erfolg können die örtlichen Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) und des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) jetzt schon verbuchen:
Die WRG hat für einen ihrer 200 Meter hohen Schornsteine einen Emissionsgrenzwert für Stickoxide beantragt, der nur für Altanlagen zulässig ist.) Das Gewerbeaufsichtsamt hat den Vertretern der Umweltverbände in Reaktion auf ihre diesbezügliche Einwendung versichert, dass die WRG auch bei dem sog. „Kamin Ost“ die für Neuanlagen vorgeschriebenen Werte einhalten muss.
• In einem anderen Fall ging es um offensichtlich falsche Behauptungen des Antragstellers:
Die WRG hatte in ihrem WUP-Antrag angegeben, dass aus dem künftig mit elf Schornsteinen bestückten Raffineriekomplex nach der Anlagenerweiterung weniger Schwefeldioxide (SO2), Stickoxide (NOx) und Feinstäube emittiert werden als zur Zeit noch. Diese Angaben wurden von den Verbandsvertretern an Hand von auf Quellenangaben beruhenden Berechnungen in ihren schriftlichen Stellungnahmen widerlegt. Die WRG-Vertreter haben dem in der Erörterung nicht widersprochen.
• In einem weiteren der unzähligen Erörterungspunkte haben der BUND- und der LBU-Vertreter die Genehmigungsbehörde aufgefordert, eine von der WRG beantragte Ausnahmegenehmigung für eine 20%ige NOx-Grenzwertüberschreitung abzulehnen. Es handelt sich dabei um die Emissionen aus zwei Wasserstofferzeugungsanlagen mit insgesamt 311 MW Feuerungswärmeleistung, deren Schadgase über zwei Schornsteine in die Luft geblasen werden. Die WRG suchte anschließend zu begründen, weshalb sie den Einbau einer Entstickungsanlage nicht befürworte: Man habe die Anlage schon auf möglichst geringe NOx-Erzeugung optimiert. Für die Einhaltung des Grenzwertes müsse eine Entstickungsanlage eingebaut werden. Das dabei eingesetzte Ammoniak wäre ja auch mit Umweltbelastungen verbunden.

Man darf gespannt sein, ob die Gewerbeaufsicht solchen Argumenten folgen wird, wo doch im Kohlekraftwerk auf dem Rüstersieler Groden Ammoniak zur NOx-Rauchgaswäsche eingesetzt wird.
• Die Frage an die WRG, ob die Stadt Wilhelmshaven bzw. die Stromkonzerne SUEZ (ex- Electrabel) und E.ON an die WRG herangetreten seien, um die Möglichkeit einer Fernwärmeversorgung auszuloten, wurde dahingehend beantwortet, dass man keine zusätzliche Prozesswärme benötige, da man einen Wärmeüberschuss produziere. Die Gewerbeaufsicht bestätigte, dass Kraftwerksplaner dazu verpflichtet seien, nach Möglichkeiten der Einspeisung von Fernwärme zu suchen.
Von dem ursprünglich vorgesehenen Wärmekraftwerk habe die WRG im Rahmen einer Neukonzipierung des Ausbaus – in dem man auf einige Anlagenteile verzichtet und andere, wie den Koker, eingefügt habe – Abstand genommen.
• Einen breiten Raum nahm die Problematik des Koks-Handlings nach Ausschleusung des Petrolkoks-Rückstandes aus der Crackanlage „Koker“ ein. Beim Zerkleinern, Abkühlen, Aufschütten, Umlagern und Transportieren steigen Gerüche, Stäube, und Lärm auf und breiten sich im Umland aus, was u.a. dem Touristenstandort Hooksiel Sorgen bereitet.
Der LBU und der BUND befragten die WRG-Vertreter nach der Möglichkeit, das Koks-Handling einzuhausen. Dies wurde mit der Begründung ausgeschlossen, dass der Kranführer in einem umschlossenen Raum den Schadstoffen ausgesetzt sei und zudem wegen des aus dem Abkühlbecken aufsteigenden Dampfes nichts sehen könne. Dem wurde entgegengehalten, dass der Kranführer den Kran auch außerhalb der Einhausung bedienen könne und dass es auch für das Sichtproblem sicher technische Lösungen gäbe.
Die Vertreter der Umweltverbände wiesen abschließend auf das Vermeidungsgebot im Umweltrecht hin. Auch die von der WRG beantragte Ausnahmegenehmigung für die Vertreibung wertbestimmender Vogelarten durch Lärm aus einem Teilgebiet des Natur- und Vogelschutzgebietes Voslapper Groden Nord sei nicht genehmigungsfähig. Es wurde dabei auf den Spruch des Oberlandesgerichts Lüneburg hingewiesen. Dies hat eine Schallschutzwand im Voslapper Groden Süd zur Abschirmung der Vögel vom künftigen Eisenbahnverkehrslärm angeordnet. Eine Ausnahmegenehmigung könnte beim Verwaltungsgericht daher wuppdiWUP im Papierkorb landen.

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