Wahlrecht
Nov 191990
 

Aus-Wahlrecht

Ausländer fordern Wahlrecht

(ub) Am 2. Dezember dürfen wir wieder wählen. „Wir“, das ist das deutsche Volk. Und wer das deutsche Volk ist, hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal unmißverständlich festgelegt. Unsere ausländischen Mitbürger gehören jedenfalls nicht dazu. Folglich dürfen sie auch nicht wählen.

Wahlrecht, zumindest auf kommunaler Ebene, fordern Vertreter von ausländischen Vereinen schon seit längerem. Auch die Partei der Grünen fordert ein Wahlrecht für AusländerInnen und hat schon vereinzelt, wenn auch nur symbolisch, in dem einen oder anderen Ortsverein einen ausländischen Kandidaten zur Wahl aufgestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem jüngsten Urteil ein Recht auf die Teilnahme an Wahlen von Türken, Jugoslawen, Italienern etc. in weite Ferne gerückt.
Wer hier lebt, arbeitet, Mieten, Steuern und Sozialabgaben zahlt, ist noch lange nicht berechtigt, mitzubestimmen, wer in diesem unserem Lande Bundeskanzler oder Oberbürgermeister wird.
Gegen dieses eingeschränkte Wahlrecht formiert sich Protest auch in Wilhelmshaven. Am Wahltag findet im Haus des türkischen Vereins in der Rheinstraße 123 eine internationale Wahlveranstaltung statt.
Ausländer und Deutsche können dort gemeinsam die Wahlergebnisse diskutieren. Ferner soll über die Forderung nach kommunalem Wahlrecht für AusländerInnen informiert werden.
Unter dem Motto „Wir haben eine Stimme, auch wenn sie nicht gefragt ist!“ organisiert die Bürgerinitiative gegen Ausländerfeindlichkeit (BIGAF) diese Veranstaltung in Zusammenarbeit mit den verschiedenen ausländischen Vereinen in Wilhelmshaven, dem Ausländerbeirat und dem DGB.

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