Ende in Sicht?
Ein Richter am Landessozialgericht scharrt mit den Hufen und treibt das Job-Center an, endlich in die Puschen zu kommen
(noa) Seit Jahren sind die Kosten der Unterkunft, die Hartz IV-Empfänger in Wilhelmshaven (nicht) erhalten, immer wieder Thema im Gegenwind. Zuletzt berichteten wir im März dieses Jahren von Verhandlungen beim Sozialgericht Oldenburg, bei denen die Berechnungen der Stadt Wilhelmshaven über die Angemessenheit von Wohnkosten beleuchtet wurden („Schlüssiges Konzept“ und „Störrisches Verhalten“ in GW 251).
Währenddessen ist beim Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen immer noch das Verfahren anhängig, das vom Bundessozialgericht dorthin zurückverwiesen worden war. Am 23. Juni 2010 haben zwei Fachleute vom „Institut Wohnen und Umwelt“, Roland Alles und Dr. Christian von Malotki, dem LSG ein Gutachten über das Berechnungskonzept der Stadt Wilhelmshaven vorgelegt – ein Gutachten, das das Gericht eingeholt hat, weil das Job-Center Wilhelmshaven sämtliche Hinweise der Sozialgerichte aller Ebenen, endlich Berechnungen vorzunehmen, die dem Gesetz entsprechen, dezent überhört hat.
In der Verhandlung beim LSG, die dieses Gutachten zur Grundlage hatte, sprach der Vorsitzende Richter deutliche Worte: Nächstes Jahr werde er pensioniert werden, und bis dahin müsse das Thema „KdU in Wilhelmshaven“ erledigt sein.
Das Bundessozialgericht hatte das Wilhelmshavener Berechungskonzept als „nicht schlüssig“ bezeichnet; die Richter am LSG waren nicht ganz so streng. Sie stellten fest: An sich ist das Konzept brauchbar, doch es muss korrigiert werden. Das ist das Ergebnis der beiden Gutachter, die zu dem Schluss kommen, dem Berechnungskonzept der Stadt mangele es sowohl an Validität (Gültigkeit) als auch an Reliabilität (Verlässlichkeit). So sahen sie das Problem, dass bei der Erfassung der ganzen Einzelmieten die billigsten und die teuersten weggelassen worden waren, ohne dass deutlich geworden wäre, warum und nach welchen Kriterien. Besonders seltsam fanden es auch die Richter, dass die Sachbearbeiter, die die Berechnungen angestellt haben, nach eigenem Ermessen gehandelt haben. Auch die Bezugsgröße von 10 % aller Bestandsmieten genüge bei einem so homogenen Wohnungsmarkt wie dem in Wilhelmshaven nicht, und die Objektivität der Untersuchungen der Stadt steht stark in Frage, da sie nicht von unabhängigen Untersuchern, sondern von städtischem Personal getätigt wurden.
Nach alledem kam das Landessozialgericht zu dem Auflagebeschluss, dass das Job-Center Wilhelmshaven bis zum 30.07. mitteilen musste, ob es sein Konzept zur Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft nachbessert und bis zum 27.09. dieses nachgebesserte Konzept dem Gericht vorlegen muss. Um dann ein im Sinne des Gesetzes schlüssiges und gültiges Konzept zu haben, gab das LSG den Vertretern der Stadt und des Job-Centers den Tipp, die beiden Fachleute vom Institut Wohnen um Umwelt zu Rate zu ziehen.
Sorry, the comment form is closed at this time.