Tricksereien
Jul 091990
 

Betrugsversuch

Arbeitgeber versucht Arbeitsgerichtsurteil durch Tricks zu unterlaufen

(noa) Mitte Februar hat die Firma FMW erneut Entlassungen vorgenommen. Die Kündigungen – etwa 20 an der Zahl – waren auf unterschiedliche Termine ausgesprochen, teils zu Anfang März, teils zu Mitte April, einige zu Ende Juni.

Ein Sozialplan war aufgestellt worden, aus dem einige der betroffenen Kollegen abgefunden wurden.
Ein Kollege wollte jedoch keine Abfindung, sondern seinen Arbeitsplatz. Er strengte eine Kündigungsschutzklage an, mit der er auch Erfolg hatte. Alles in Ordnung? Weit gefehlt!
Die Firma versuchte, sich um die Verpflichtung zur lückenlosen Bezahlung seines Lohnes zu drücken. Nach einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage ist es bekanntlich so, als ob der Arbeitnehmer ununterbrochen im Betrieb beschäftigt gewesen wäre, denn das entsprechende Arbeitsgerichtsurteil geht ja davon aus, dass die Kündigung unwirksam war.
Der betreffende FMW-Mitarbeiter bekam nun zu seinem größten Erstaunen kurz nach Wiederantritt seiner Arbeit einen Brief, in dem ihm seine Neueinstellung bestätigt wurde. Im selben Schreiben teilte die Firma ihm mit, daß er sein Arbeitslosengeld für die Zeit seiner Nichtbeschäftigung nicht ans Arbeitsamt zurückzahlen müsse, da er ja vom Arbeitgeber in der fraglichen Zeit keine Leistungen empfangen habe!
Der Kollege wandte sich auch in dieser Sache ans Arbeitsgericht und hatte Erfolg. Genützt hat es FMW nichts, ihn übers Ohr hauen zu wollen. Aber in diesen harten Zeiten kann man so etwas ja mal versuchen; vielleicht kann man ja ein paar Mark fünfzig sparen!

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