Apr 202016
 

Das letzte Kapitel

Abriss des Kesselhaus-Restes der Südzentrale, April 2016. Foto: Gegenwind

Abriss des Kesselhaus-Restes der Südzentrale, April 2016. Foto: Gegenwind

(iz) Die Überwinterungszeit der Fledermäuse neigt sich dem Ende zu. Somit war absehbar, dass nun auch der letzte Rest der Südzentrale dem Erdboden gleich gemacht wird. Beim Abriss der wesentlichen Gebäudeteile im vergangenen August war die Hälfte des Kesselhauses stehen geblieben, weil man zu Jahresanfang festgestellt hatte, dass dort Fledermäuse überwinterten. Jetzt ist der Abriss des letzten Reliktes im Gange.

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Jan 122015
 

Fledermäuse nutzen das gefährdete Industriedenkmal als Winterquartier

Bis Mitte April sind weitere Abbrucharbeiten untersagt

Feuchte Gemäuer sind bevorzugte Winterquartiere vieler Fledermäuse. Foto: Imke Zwoch

Feuchte Gemäuer wie Keller, Gewölbe oder Bunker sind bevorzugte Winterquartiere vieler Fledermäuse. Foto: Imke Zwoch

(red) Ende letzten Jahres hatten die Eigentümer der Südzentrale damit begonnen, Teile des Gebäudes abzubrechen. Aus diesem Anlass wurden sie von der Naturschutzbehörde der Stadt Wilhelmshaven daran erinnert, dass im Vorfeld solcher Arbeiten überprüft werden muss, ob sich geschützte Arten im Gebäude aufhalten. Bau- bzw. Abrissunternehmer müssen mit solchen Rechtsvorschriften vertraut sein. Speziell Fledermäuse, von denen alle heimischen Arten nach deutschem und europäischem Recht streng geschützt sind, nutzen solche alten Gebäude oft als Winterquartier.

Anfang Januar machte sich Klaus Börgmann, Naturschutzbeauftragter der Stadt Wilhelmshaven, gemeinsam mit Bernd Pannbacker, dem Fledermausbeauftragten der Stadt, auf die Suche, in Absprache mit dem Abrissunternehmer und in dessen Begleitung. Die Experten fanden gleich drei verschiedene Fledermausarten: Das Große Mausohr, die Fransenfledermaus und die Wasserfledermaus. Somit steht fest: Die Südzentrale ist ein Winterquartier für Fledermäuse. Das bedeutet, dass bis zum Ende des Winterschlafes Mitte April keine Arbeiten durchgeführt werden dürfen, die durch Lärm oder Erschütterungen die Tiere stören. Darüber wurden die Eigentümer auch schriftlich informiert. Weiterlesen »

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