Artenschutz fängt in den Kommunen an
(red / bund) Bei den letzten Sitzungen des Umweltausschusses und des Rates sorgten die Schottergärten in Neubaugebieten für eine rege Diskussion. Entgegen den geltenden Bauvorschriften haben viele Häuslebauer:innen die Grundstücke übermäßig versiegelt. Wie bekommt die Stadt es hin, zukünftig ihrer Verantwortung für die lokale Arten- und Lebensraumvielfalt besser gerecht zu werden? Die BUND Kreisgruppe Wilhelmshaven hat sich Gedanken dazu gemacht.
Am 22. Mai ist Welttag der biologischen Vielfalt. Neben der Klimakrise ist das Artensterben die größte Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Um die Vielfalt an Lebensräumen und Arten in unserer Kulturlandschaft zu erhalten und zu verbessern, hat sich das Land im „Niedersächsischen Weg“ zu einem umfassenden Paket an Schutzmaßnahmen verpflichtet. Diese Maßnahmen gilt es jetzt auch vor Ort schnellmöglichst und umfassend umzusetzen und so den Niedersächsischen Weg mit Leben zu füllen, fordert die BUND Kreisgruppe Wilhelmshaven. Die auf Landesebene geschlossene Allianz aus Naturschutz, Landwirtschaft und Politik bietet eine große Chance, in einer breiten Kooperation mehr für den Artenschutz auch in Wilhelmshaven zu tun.
Eine Hauptursache des Artensterbens ist die zunehmende Versiegelung der Landschaft. Industrie- Gewerbe- und Baugebiete auf der „grünen Wiese“ sowie der Neu- und Ausbau von Straßen nehmen immer mehr Fläche ein. Der Flächenfraß zerstört Nahrungs-, Wohn- und Brutstätten vieler Arten, die Zerschneidung von Lebensräumen verhindert ihren genetischen Austausch. „Die Auswirkungen von Versiegelung auf Boden, Wasser, Klima und Artenvielfalt müssen in der Bauleitplanung auf Landkreis- und Gemeindeebene stärker berücksichtigt werden“, fordert Imke Zwoch, Vorsitzende des BUND Wilhelmshaven. Notwendig seien dazu unter anderem flächenschonende Bauweisen, die Reaktivierung von Altstandorten im besiedelten Bereich und der weitgehende Verzicht auf einen Neubau von Straßen.
Aktuell hat der Rat ein weiteres Baugebiet auf der verbleibenden Fläche in Potenburg auf den Weg gebracht. Bei der letzten Sitzung des Umweltausschusses äußerten die Mitglieder ihren Unmut über die naturferne Gestaltung vieler Grundstücke in den bisherigen Bauabschnitten, die auch gegen geltendes Baurecht verstößt. Im Nachhinein ist es sehr aufwändig, die Eigentümer zu einem Rückbau von versiegelten und geschotterten Flächen zu bewegen. „Deshalb sollte hier schon im Vorfeld ausreichend deutlich gemacht werden, dass der Grundstückserwerb an bestimmte Gestaltungsvorschriften gekoppelt ist. Das muss bereits in der Bauphase auch kontrolliert werden, verbunden mit einer partnerschaftlich-fachlichen Beratung der zukünftigen Gartenbesitzer:innen.“ Nicht zuletzt werden Neubaugebiete vor allem in Hinblick auf Familien mit Kindern ausgewiesen. „Dann sollten die Wohnquartiere auch den Anspruch erfüllen, dass Kinder im Grünen aufwachsen dürfen“, so Zwoch.
Oft würde die Anlage „pflegeleichter“ Grundstücke mit Schotter und Pflaster von Eigentümern damit begründet, dass sie keine Zeit für die Gartenpflege haben. Dann sei vielleicht eine Miet- oder Eigentumswohnung in der Stadt die bessere Alternative. In diesem Sinne müsse überall in der Stadt eine grüne Lebensqualität gewährleistet sein, die gleichermaßen der Vogel- und Insektenwelt wie auch den Bürger:innen zugute kommt. „Jedes Kind hat das Recht auf Natur direkt vor der Haustür, auch wenn die Eltern sich kein Eigenheim mit Grundstück leisten können oder wollen. Naturnahe Grünflächen haben deshalb nicht nur eine ökologische, sondern auch eine soziale Funktion“.
In dieser Hinsicht haben die Technischen Betriebe (TBW) und auch Wohnungsbaugesellschaften schon einiges auf den Weg gebracht, was lobende Erwähnung verdiene. Ein Gesamtkonzept für die nachhaltige Grünflächenpflege mit konsequenter Umsetzung steht allerdings noch aus. Hierfür müssten den Mitarbeitenden mehr Kapazitäten eingeräumt werden. Die Anlage von Blühflächen sei ein wichtiger Baustein; allerdings müsse nicht überall etwas angesät werden, durch ein angepasstes Mähregime mit dem passenden Gerät könnte das natürliche Potenzial von Grünflächen und Parkanlagen viel besser genutzt werden.
„Insgesamt muss uns bewusst werden, dass unversiegelte Freiflächen im Stadtgebiet ein zunehmend knappes und damit kostbares Gut werden. Wir brauchen sie für den Arten- und Klimaschutz wie auch für die naturnahe Erholung und das Naturerlebnis direkt vor der Haustür.“ Nicht zuletzt gehe der „Flächenfraß“ oft auf Kosten der Landwirtschaft. Grünland und Äcker verschwinden unter Stein und Beton, gleichzeitig werden Kompensationsflächen benötigt, um den Eingriff in die Natur an anderer Stelle auszugleichen. „Wir können als Gesellschaft die Verantwortung für den Artenschutz nicht allein der Landwirtschaft zuschieben“, so der BUND. „Immerhin sind schon 45 Prozent unseres Stadtgebietes Siedlungs- und Verkehrsflächen. Im Sinne eines gemeinsamen Niedersächsischen Weges für mehr Artenvielfalt tragen wir die Verantwortung für einen Biotopverbund innerhalb des gesamten Stadtgebietes“.
Hintergrund:
Jährlich findet am 22. Mai der internationale Tag der biologischen Vielfalt statt und erinnert daran, dass am 22. Mai 1992 das UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt verabschiedet wurde. Es wurde inzwischen von 196 Staaten ratifiziert. Die Weltgemeinschaft setzt sich im Rahmen dieses Übereinkommens regelmäßig Ziele, um den Erhalt der biologischen Vielfalt, ihre nachhaltige Nutzung und gerechte Verteilung des Nutzens zu fördern.
Mit dem Niedersächsischen Weg haben Naturschutz, Landwirtschaft und Politik im vergangenen Jahr ein gemeinsames Maßnahmenpaket für mehr Artenvielfalt und Insektenschutz vereinbart. Der BUND hat diese Vereinbarung maßgeblich unterstützt. Der Niedersächsische Weg ist ein Dreiklang aus Verbesserungen im Naturschutz-, Wasser- und Waldgesetz des Landes, aus Artenhilfsprogrammen, die den Bewirtschafter*innen Anreize bieten, freiwillig mehr für Artenvielfalt zu leisten, sowie aus zusätzlichen jährlichen Finanzmitteln im hohen zweistelligen Millionenbereich.
Mithilfe eines Bündels an Schutzmaßnahmen will Niedersachsen dem Artensterben entgegenwirken: Neben einem Insektenschutzprogramm ist die Entwicklung eines landesweiten Biotopverbundes auf 15 % der Landesfläche und 10 % der Offenlandfläche bis zum Jahr 2023 vorgesehen. Artenreiches Grünland und Streuobstwiesen als wichtige Nist- und Brutstätten für Insekten und Vögel werden durch die Aufnahme als gesetzlich geschützte Biotope vor Umbruch, Bebauung und Zerstörung bewahrt.
Weitere Informationen:
BUND Kreisgruppe Wilhelmshaven kontakt@bund-wilhelmshaven.de / https://www.bund-wilhelmshaven.de/
Allianz für Artenschutz in Niedersachsen: www.bund-niedersachen.de/allianz-fuer-artenschutz
Ratgeber für Kommunen: Insekten schützen leicht gemacht! – BUND e.V.
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