Südzentrale
Feb 282014
 

Abrissaufschub um 2 Monate wäre möglich

PRESSEMITTEILUNG der Stadt Wilhelmshaven vom 28. Februar 2014

„Der Abriss der Südzentrale könnte vorerst um 2 Monate aufgeschoben werden“, dies sei das erfreuliche Ergebnis, so Oberbürgermeister Andreas Wagner, des gestrigen einvernehmlichen Gesprächs mit dem Vertreter der Eigentürmer der Immobilie Südzentrale, den Herren Mucke und Brickwedde.

Wagner betonte, dass es in einem sehr freundlichen, konstruktiven Diskurs gelungen sei, die Eigentümer von der Notwendigkeit zu überzeugen, das Denkmal in seinem Bestand genau zu dokumentieren. Es wird eine genaue Laservermessung und eine 3D Dokumentation des Gebäudes durch den Statiker Hans-Georg Oltmanns mit seinen Studenten erstellt sowie das vom Verein zum Erhalt der Südzentrale angestoßene Gutachten zur Nutzungsanalyse fertiggestellt. Die Gutachten seien, so Wagner eine unabdingbare Voraussetzung, um überhaupt noch die geringe Chance für mögliche Nutzungen der Südzentrale auszuloten. Der OB erklärte, dass er bereits seit 2012 in einem guten wechselseitigen Kontakt mit den Eigentümern aus Ibbenbüren stände und bedankte sich ausdrücklich für das gegenseitige Vertrauen und das jetzt geschaffene Zeitfenster.

Der Vertreter der Eigentümer, Josef Brickwedde, sagte, dass er gerne bereit gewesen sei, unter Federführung der Stadt alle sich bietenden Chancen auszuloten. Allerdings sei der Abbruch in Auftrag gegeben. Dieser könne nur durch ein notarielles Kaufpreisangebot, welches den Vorstellungen der Eigentürmer entspreche, verhindert werden. Wenn die jetzt gestarteten gutachterlichen Aktivitäten zu einer Lösung pro Südzentrale führten, würde ihn das freuen. Er bat um Verständnis, dass die Eigentümer jetzt so handelten, man wolle kein „böses Blut“, aber in den vergangenen 15 Jahren gab es keine ernstzunehmenden Interessenten. Es gäbe jetzt nur noch die zwei Optionen, entweder Kauf oder Abriss verbunden mit einer gemeinsam mit der Stadt zu entwickelnden anderen Nutzungsmöglichkeit.

Er bat um Verständnis darum, dass es in Zukunft eine abgestimmte Öffentlichkeitsarbeit zwischen Eigentümer, Verein und Stadt geben müsse, um diesen Aufschub zu gewähren. Die Eigentümer sähen sich sonst gezwungen, den Abriss voranzutreiben da das Gebäude einsturzgefährdet sei und Gefahr für die permanenten unbefugten Besucher bestehe. Dies wolle man sich nicht zurechnen lassen.

Oberbürgermeister Andreas Wagner stellte klar, dass angesichts der Situation des Haushaltes der Stadt ein Kauf der Südzentrale wohl nicht in Frage käme. Nach vorsichtiger, aber nicht unrealistischer Schätzung müsste die Stadt für Kauf, Altlastensanierung, Instandsetzung und Inbetriebnahme etc. je nach Nutzung mit einer Summe von 20 bis 30 Mio. Euro rechnen. Das sei bei allem guten Willen nicht darstellbar. Dies müsse man, bei aller Freude und berechtigtem Optimismus für den Aufschub im Auge behalten, so Wagner.

Wagner sagte, dass im Hinblick auf die Komplexität des Themas Südzentrale planungs- und städtebaurechtlich folgendes zum Planungssachstand wissen und beachten muss: Für den Hafenbereich zwischen Kaiser-Wilhelm-Brücke und Jachmannbrücke sei durch den Rat 1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südwestkai“ beschlossen worden. In Ermangelung einer Nutzungskonzeption für das Gebäude und Grundstück der Südzentrale sei dann die Fortsetzung des Planaufstellungsverfahrens nicht weiter betrieben worden. Die Fragestellungen zur Nutzung seien also nicht neu, so Wagner.

Nunmehr stelle sich die Frage, ob mit einem erneuten Aufgreifen des Bebauungsplanverfahrens, indem ein neuer Aufstellungsbeschluss mit modifizierten Ziel- und Zweckvorstellungen und einem gegebenenfalls geänderten Geltungsbereich die Grundlage für eine erneute Veränderungssperre darstellen könne. Dazu müsse ein wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept und ein ebenso tragfähiges Erhaltungskonzept für das Gebäude der Südzentrale vorliegen, das es ja bekanntlich bisher nicht gebe. Eine Veränderungssperre dürfe erst erlassen werden, wenn die Planung, die sie sichern soll, ein Mindestmaß dessen erkennen lasse, was Inhalt des zu erwartenden Bebauungsplans sein soll.

Innerhalb des Bauleitplanverfahrens träfen im Planareal Nutzungen aufeinander, wie sie extremer kaum denkbar seien. Diese miteinander unverträglichen Nutzungen werden abgesehen von der Auffahrtrampe zur Kaiser-Wilhelm-Brücke und einer doppelten Baumreihe allein durch die Südzentrale von einander abgeschirmt. Die Südzentrale trenne dabei nicht nur optisch, sondern schirme die angrenzende Wohnbebauung auch gegen Lärm- und Staubemissionen vom Hafenbetrieb des Südwest-/Nordwestkais ab.

Die Planung werde darauf gerichtet sein müssen, die von der hafenwirtschaftlichen Nutzung ausgehenden schädlichen Umwelteinwirkungen auf die angrenzende Wohnbebauung an der nördlichen Rhein- und westlichen Ahrstraße möglichst auszuschließen und dabei gleichzeitig das gesamte Erscheinungsbild des Planbereichs mit Hafen, Südzentrale und Kaiser-Wilhelm-Brücke nicht nachteilig zu verändern. Denn es handele sich hier um einen Bereich, der bereits durch die bisherige Planung zu einem besonders stadtbildprägenden Ortsteil in der Überleitung zum Südstrand entwickelt wurde. Die Erfolge bisheriger Planung dürfen durch die erforderliche weitere Planung in diesem Gebiet nicht gefährdet werden. Das könne dann der Fall sein, wenn Rentabilitätsgründe dazu führen, dass der Abbruch der Südzentrale dem Erhalt des Gebäudes vorgezogen würde. Dies bedinge zugleich, dass der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes nicht reduziert werden darf, um dadurch die vorgegebenen städtebaulichen Probleme einzugrenzen. Die städtebaulich außergewöhnlichen Schwierigkeiten seien im Gegenteil in der vorgegebenen Gemengelage des Nutzungsbestandes selbst begründet.

Diese auf engstem Raum aufeinander treffenden deutlich unterschiedlichen Nutzungen und Nutzungsansprüche stellen hohe planerische Anforderungen und erfordern deshalb sorgfältigste Abwägung. Für die dazu erforderliche umfangreiche Grundlagenermittlung wurden ver­schiedene Gutachten in Auftrag gegeben, um Schall- und Staubemissionen regeln zu können. Weitere wesentliche Planungsgrundlage sei der Hafenentwicklungsplan von 2004 (und später in seiner derzeit laufenden Fortschreibung) mit der Kernaussage einer Erhaltung und Fortentwicklung der hafenwirtschaftlichen (Hafenumschlag-) Nutzung des Nordwest-/Südwestkais.

Die hafenwirtschaftliche Nutzung sei auch vor dem Hintergrund der Förderung der Wiederinstandsetzung der Kaianlagen zu sehen. Zwischen 1988 und 1991 seien bei einem finanziellen Gesamtaufwand von ca. 5,5 Mio. Euro knapp 2,9 Mio. Euro aus Landesmitteln gefördert worden. Bei einem Wegfall der hafenwirtschaftlichen Nutzung stelle sich gegebenenfalls die Frage der Rückzahlung von Fördermitteln.

Hinsichtlich der Nutzung des Grundstückes müsse beachtet werden, dass ohne ein wirtschaftlich tragfähiges Nutzungskonzept, das sich an den planungsrechtlichen Vorgaben einer hafenwirtschaftlichen Nutzungszone am Südwest-/Nordwestkai und auf der Grundstücksfläche der Südzentrale einer gewerblichen Nutzung auszurichten habe, sei die planungsrechtliche Absicherung des Planareals nicht herzustellen.

Die Verträglichkeit der Nutzungen zum hafenwirtschaftlichen Bereich (hier insbesondere der Aspekt Lärm und Lufthygiene) seien im Bebauungsplanverfahren zu ermitteln und zu berücksichtigen. Wohnnutzung auch im Randbereich sei nicht möglich. Selbst die Straßenzüge der Rheinstraße im Norden und Ahrstraße im Westen seien richterlich als Wohngebiet eingestuft worden, für die das Gebäude der Südzentrale immer noch eine Schutzbarriere zum Hafenbereich darstelle.

Aus städtebaulicher Sicht brauchen wir eine Stärkung der Verbindung zwischen Innenstadt und Südstrand sowie dem Bontekai, so Wagner. Dabei könne der östlichen Südstadt eine größere Rolle als Verbindungsraum und somit zur Weiterentwicklung des Tourismus zukommen.

Insbesondere hier liege eine Aufgabe der Sicherung, Weiterentwicklung und vor allem des Sichtbar- und Erlebbarmachens dieses Erbes, da die kulturelle Besonderheit der Stadt in ihrer historischen Funktion begründet sei. Der Bereich der historischen Südzentrale liege direkt an der Erschließungsanbindung des Südstrandes über die historische KW-Brücke. Hier bestehe neben der Achse Jadeallee/Deichbrücke der zweite direkte Zugang zum Süstrand/ Fliegerdeich. Ziel müsse es daher sein, an dieser Stelle einen adäquaten Auftakt mit historischem Hintergrund für einen zentralen Ort am Wasser zu schaffen.

Zur Anwendung des besonderen Städtebaurechts und der Städtebauförderung bedarf es zunächst der Aufnahme in das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Bisher seien jährlich erneuerte Anträge mangels finanzieller Masse durch das Land Niedersachsen abgelehnt worden, zuletzt für das Programmjahr 2015.

Ein Konzept für die Erhaltung des Gebäudes einschließlich der erforderlichen Kostenermittlung sei neben einem wirtschaftlich tragfähigen Nutzungskonzept Voraussetzung um aus Fördermitteln des Städtebaulichen Denkmalsschutzes, des baulichen Denkmalschutzes und anderer Fördertöpfe die Objektsanierung zu unterstützen, so Wagner, dies sei im Falle einer Einigung mit dem Verein mit der 2 Monatsfrist möglich.

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