Sportschiffahrt im Wattenmeer
Jan 271992
 

Bonner Bremser

Streit um die Befahrensregelung im Nationalpark geht weiter

(buw/uw) Eine unendliche Geschichte stellt der Streit um eine Befahrensregelung von Sportbooten in den drei Nationalparks im Wattenmeer dar.

Das neueste Schlaglicht setzte einer der Mächtigen in Bonn, der in seinem Heimatort an der Ostsee „ein gewaltiges Tourismusprojekt mit Yachthafen vor der Küste“ und „groß angelegter Marina hinterm Deich“ (Spiegel 51/91) unterstützt. Und ausgerechnet dieser Herr soll über eine nationalparkgerechte Regelung des Befahrens der Nationalparke befinden. Das Ergebnis war entsprechend: Von keinerlei Kenntnissen über die ökologischen Belange des Wattenmeeres belastet, stellte er einen Verordnungsentwurf vor, der nicht nur keinen Fortschritt im nunmehr sechsjährigen Ringen um eine vernünftige Regelung darstellt, sondern mehrere Schritte zurück geht. So verbietet der Entwurf das Befahren der Ruhezonen außerhalb der Fahrwasser ausgerechnet dann, wenn das Wasser abgelaufen ist: von 3 Stunden nach bis 3 Stunden vor Hochwasser. Bei Hochwasser· (in den verbleibenden 6 Stunden) bleiben die Ruhezonen weiterhin Tummelplatz für die immer noch steigende Zahl von Sportbooten, Surfern und Paddlern.

Zeichnung: Erwin Fiege

Zeichnung: Erwin Fiege

Mit dieser Regelung kapituliert man in Bonn vor der Lobby der Sportschiffahrt, die genau diese Regelung gefordert hat, wohlwissend, daß sie kaum zu kontrollieren ist. „Unser Mann in Bonn“ und Bremsklotz einer nationalparkgerechten Lösung ist kein geringerer als Bundesverkehrsminister Günther Krause, den eine breite Koalition von Umweltschützern ob dieser seiner Leistung als „Relikt aus alten Zeiten des Fortschrittwahns und der ungebremsten Naturzerstörung“ kritisierten.

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