Sexuelle Gewalt
Feb 101998
 

Das kann doch wohl nicht wahr sein!

Da wird ein Soldat wegen sexueller Nötigung zu fünfzehn Monaten Haft verurteilt, geht in die Berufung und kommt mit zehn Monaten davon – „aufgrund der reduzierten Strafe kann der Zeitsoldat seine Karriere bei der Bundeswehr nun fortsetzen .“ (WZ, 29.1.98)

Der Mann hatte eine Soldatin in ihrem Zimmer „mit beischlafähnlichen Bewegungen“ traktiert und danach noch zwei Stunden lang festgehalten. Das Wilhelmshavener Amtsgericht hatte ihn dafür für 15 Monate hinter Gitter schicken wollen, doch: „Damit die Verurteilung für ihn keine beruflichen Folgen hat, mußte das Strafmaß unter einem Jahr liegen. Das Gericht“ (Landgericht Oldenburg) „gewährte ihm diesen Wunsch.“ Zu diesem Zweck erklärte es die Tat zu einem „minder schweren“ Fall.

Beim Bund wird einer, der seinen Spind nicht zuschließt, wegen Verleitung zum Kameradendiebstahl ebenso hart bestraft wie einer, der aus dem offenen Spind etwas entwendet. Darf ich einen Analogieschluß ziehen? Eine Frau, die einen Mann überhaupt in ihr Zimmer läßt, verleitet ihn zur sexuellen Nötigung, ja? Sollte man da das Mädchen nicht gleich auch einsperren? Anette Nowak

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