Schulpolitik 3
Jun 092004
 

Von wegen breite Zustimmung!

Busemann bekommt ziemlich viel Wind von vorn

Der Stadtelternrat Wilhelmshaven hat am 11. Mai 2004 auf seiner 3. Vollversammlung beschlossen, sich einer landesweiten „Volksinitiative für Lernmittelfreiheit und freie Schülerbeförderung“ anzuschließen. Mit Auslieferung der Unterschriftenlisten werden über die Schulelternräte, aber auch über andere Personen Unterschriften für die Durchsetzung der Volksinitiative gesammelt. Wir geben hier die Pressemitteilung der Volksinitiative wieder:

Der Landeswahlleiter Karl-Ludwig Strelen hat am Mittwoch, dem 2. Juni 2004, in Hannover die Volksinitiative für Lernmittelfreiheit und freie Schülerbeförderung zugelassen und sein Dienstsiegel unter den Original-Unterschriftenbogen gesetzt. Mit der Zulassung der Volksinitiative kann die Sammlung der Unterschriften beginnen. Etwa die Hälfte aller niedersächsischen Kreiselternräte und Stadtelternräte hat sich bislang für eine aktive Beteiligung an der Volksinitiative – viele einstimmig – ausgesprochen. Die anderen Kreis- und Stadtelternräte wollen auf ihren nächsten Sitzungen entscheiden. Ein Novum ist die Koordination der Volksinitiative über einen e-Mail-Verteiler aller niedersächsischen Kreiselternräte und Stadtelternräte der kreisfreien Städte. Druck und Verteilung der Unterschriftenbögen sowie das Sammeln der Unterschriften wird nicht zentral, sondern von den Kreis- und Stadtelternräten vor Ort organisiert werden.
Die Volksinitiative hat ein Jahr Zeit, mindestens 70.000 Unterschriften zu sammeln. Nach dem niedersächsischen Volksabstimmungsgesetz werden Vertreter/innen der Volksinitiative in öffentlicher Sitzung vor dem zuständigen Ausschuss des Landtages angehört. Danach fasst der Landtag zum Gegenstand der Volksinitiative einen Beschluss.
Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Volksinitiative für Lernmittelfreiheit und freie Schülerbeförderung stellen folgenden Antrag:
„a) Der niedersächsische Landtag möge ein Gesetz beschließen, mit dem die zum Ende des Schuljahres 2003/2004 abgeschaffte Lernmittelfreiheit wieder eingeführt wird.
b) Im Übrigen möge der Landtag durch die Schaffung oder Beibehaltung gesetzlicher Regelungen sicherstellen, dass die Mittel für die Schülerbeförderung auch zukünftig nicht zu Lasten der Eltern gekürzt werden.
Begründung: Die zunehmende Privatisierung von Bildungskosten ist sozial- und familienpolitisch ungerecht. Eltern mit geringerem Einkommen zahlen einen größeren Anteil ihres Einkommens für die Bildung ihrer Kinder als Eltern mit höherem Einkommen. Bürgerinnen und Bürger ohne Kinder sind von der zunehmenden Privatisierung von Bildungskosten in den Grund- und weiterführenden Schulen nicht betroffen.
Schon vor der Abschaffung der Lernmittelfreiheit trugen die Eltern finanziell beträchtlich zu den Bildungskosten bei. Die ohnehin nur auf die reinen Schulbücher beschränkte Lernmittelfreiheit musste von den Eltern noch ergänzt werden durch die Anschaffung von Arbeitsheften, Mal- und Schreibzubehör, Taschenrechnern, Lektüre, Atlanten sowie Beiträge zu Kopierkosten, Ausflügen, Schulsport, musisch-kulturellen Schulveranstaltungen, Arbeitsgemeinschaften, Nachhilfe etc. Hierzu kommen meist regelmäßige freiwillige Spenden, z.B. für die Schulfördervereine. Die Eltern übernehmen nicht nur zunehmend Kosten im Rahmen des Schulbesuchs ihrer Kinder, sondern fangen auch noch durch ehrenamtliches Engagement Einsparungen des Landes und der Kommunen in den Schulen auf (z. B. Klassenraumrenovierungen, Schulhofgestaltungen, Schulbüchereien, Betreuung). Eine weitere Privatisierung von Bildungskosten – wie die zum Ende des Schuljahres 2003/2004 abgeschaffte Lernmittelfreiheit und die drohenden Kürzungen bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern – belastet Eltern und Kinder in unzumutbarer Weise.
Negative Auswirkungen auf die Bildungsbeteiligung sind zu erwarten. Weitere Einsparungen im Schulwesen entmutigen die Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern und tragen nicht zu besseren Bildungsergebnissen bei.“
Entgegen anders lautenden Behauptungen des Kultusministeriums hat der Landeselternrat der Abschaffung der Lernmittelfreiheit nie zugestimmt. Der Landeselternrat war genötigt, der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln vorerst zuzustimmen, da es die einzige Möglichkeit zur Entlastung der Eltern war, die der niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann zulassen wollte. (Hervorhebungen in diesem letzten Abschnitt von der Gegenwind-Redaktion)

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