Richtigstellung
Jul. 232002
 

„Geschoben und gemogelt“

lautete die Überschrift eines Artikels, in dem wir über die Jahreshauptversammlung des Deutschen Roten Kreuzes berichteten. Die darin von uns aufgestellten Behauptungen sind falsch. Wir zitieren aus der Stellungnahme des Roten Kreuzes:In seiner Ausgabe 180 des Gegenwindes berichtet die Zeitung über eine Jahreshauptversammlung des Deutschen Roten Kreuzes e.V. am 22. Mai 2002.
Die insgesamt tendenziöse Berichterstattung stellt eigentlich schon eine Beleidigung dar. Zwei Einzelbehauptungen sind allerdings derartig, dass sie bei einer sonst seitens des Vereins geübten Toleranz nicht akzeptiert werden können:
a) Die Ausführung „unter Ausschluss der Presse“ erweckt den falschen Eindruck, dass die Presse ausgeschlossen wurde von der Jahreshauptversammlung. Dies ist deswegen schlicht nicht richtig, weil Mitglieder der Presse überhaupt nicht anwesend waren.
b) Eklatant ist jedoch die Ausführung in diesem Artikel: „und: die Frage nach dem Hintergrund eines lnsolvenzverfahrens, das beim Amtsgericht per Aushang angekündigt wird, blieb ebenfalls unbeantwortet.“
Hier wird eine schwere Kreditschädigung und eine schwere Schädigung des Namens des Deutschen Roten Kreuzes Wilhelmshaven e.V. versucht und auch durchgeführt. Die wahrheitswidrige Berichterstattung in diesem Punkte ist insofern verwerflich, als nicht einmal ansatzweise bei Vorstand oder Geschäftsführung die Erkundigung eingezogen wurde, ob dieser Vorwurf zutrifft. Beim Amtsgericht Wilhelmshaven ist mit Sicherheit ebenfalls weder nachgefragt worden, noch Einsicht in den „Aushang“ genommen worden.
Es gibt tatsächlich einen Aushang im Zusammenhang mit dem Roten Kreuz: Das Rote Kreuz hat seine alte Geschäftsstelle Ebertstraße 88 a verkauft. Im Rahmen dieses Verkaufes wurden alt eingetragene Grundschulden gelöscht, für die jeweils Löschungsbewilligungen (die Sachen waren längst bezahlt) der Banken vorlagen. Ein ziemlich alter Grundschuldbrief wurde jedoch weder beim Gläubiger, noch beim Deutschen Roten Kreuz gefunden und entdeckt. Diese ist nach der entsprechenden Vorschrift der Grundbuchordnung aufgeboten worden mit der Folge, dass sie eben nach einigen Monaten des Aushanges für erledigt erklärt wird. Es handelt sich hier also um einen ausgesprochenen „harmlosen“ Vorgang, der eigentlich nur belegt, dass das Rote Kreuz seine Verbindlichkeiten auf dem Grundstück Ebertstraße 88 a bezahlt hatte oder bezahlt hat. Hieraus von einem lnsolvenzverfahren zu sprechen, stellt eine unglaubliche journalistische Böswilligkeit dar.
Wenn in diesem Zusammenhang auch noch der Umstand der Entlastung kritisiert wird, sind die Grenzen der Toleranz erreicht.
Wir unterschrieben daraufhin eine Unterlassungserklärung und verpflichteten uns, in der nächsten Ausgabe des Gegenwind die aufgestellten Behauptungen zu widerrufen, was wir hiermit tun.
Wir entschuldigen uns nochmals beim Deutschen Roten Kreuz und bei unseren LeserInnen für die von uns in die Welt gesetzten falschen Behauptungen.


„Geschoben und gemogelt“ wurde, wie uns aus gut unterrichteten Kreisen zugetragen wurde, bei der Mitgliederversammlung des Kreisverbandes Wilhelmshaven des Deutschen Roten Kreuzes am 22. Mai. Unter Ausschluss der Presse gab der Vorstand lückenhafte Berichte und verweigerte die Beantwortung von Fragen. So war keine Auskunft zu bekommen zu den Hintergründen des hohen Krankenstandes bei den hauptamtlichen Beschäftigten des Kreisverbandes. Mit dem Hinweis auf die vertrauliche Behandlung personenbezogener Daten wurde eine Frage nach den Mobbingvorgängen abgebügelt. Auch über die anhängigen Arbeitsgerichtsverfahren wurde nicht berichtet. Und: Die Fragen nach dem Hintergrund eines Insolvenzverfahrens, das beim Amtsgericht per Aushang angekündigt wird, blieben ebenfalls unbeantwortet. – Man fragt sich, wie es die jeweiligen Vorstände des DRK Wilhelmshaven immer wieder hinkriegen, auf den Mitgliederversammlungen doch die Entlastung ausgesprochen zu bekommen. (noa)

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