Republikanerfreund?
Jun 261996
 

Bis zum Jüngsten Gericht

WZ-Verleger Manfred Adrian verlor erneut Prozeß

(hk) Auch in der dritten Runde des Prozesses gegen die Süddeutsche Zeitung hatte der WZ-Verleger Manfred Adrian das Nachsehen. Das Oberlandesgericht Stuttgart sah es nicht als unzulässige Schmähkritik an, daß er in dem Handlögten-/Venske-Artikel als Republikaner-Freund bezeichnet wurde. Adrian will in die nächste Instanz gehen.

Die Urteilsbegründung unterscheidet sich in ihren Grundaussagen nur unwesentlich von denen der vorher ergangenen Urteile. Zwei Passagen aus der Urteilsbegründung verdeutlichen, worum es in der Auseinandersetzung geht: „Die abwertende Äußerung ist unter dem überragenden Aspekt der Presse- und Meinungsfreiheit gerechtfertigt und vom Kläger hinzunehmen. Dessen Ehrenschutz käme demgegenüber nur dann zum Durchbruch, wenn den Beklagten“ Schmähkritik“ vorgeworfen werden könnte, was jedoch nicht der Fall ist. Schmähkritik liegt erst vor, wenn die drastische Kritik in bewußte Schmähung umschlägt, die Verletzungsabsicht stärker hervortritt als die Absicht zur Äußerung der eigenen Meinung. ( … ) An diesen Maßstäben gemessen, kann vorliegend bei der Äußerung im Rahmen einer kommunalpolitischen und damit die Öffentlichkeit berührenden Frage nicht von Schmähkritik ausgegangen werden. Es läßt sich weder dem Kontext noch sonstigen Umständen entnehmen, daß es den Verfassern primär um eine persönliche Herabsetzung des Klägers ging; dagegen spricht auch die als solche doch „moderate“ Bezeichnung und der Umstand, daß der Kläger praktisch nur in der angegriffenen Äußerung erwähnt ist und ansonsten völlig am Rande bleibt. Im übrigen ist zwar die von den Beklagten angegebene Grundlage der Meinungsäußerung (Anzeigenveröffentlichung und redaktioneller Beitrag zum NPD-Büro) nicht sehr fundiert und der Schluß auf den Kläger als „Republikaner-Freund“ sehr zweifelhaft, jedoch nicht so abwegig oder in der Form und Sache diffamierend, daß der Schluß auf bloße Schmähung indiziert ist.“
Manfred Adrian hat angekündigt, daß er als nächstes vors Bundesverfassungsgericht ziehen wird – danach kommt nur noch das Jüngste Gericht.
Inzwischen befindet sich die WZ ja in nächster Nähe zur Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Die dort vermehrt auftauchenden Anzeigen rechtsradikaler Gruppen und auch die inhaltlich unkritische Darstellung rechtsradikaler Publikationen brachte dem Herausgeber eine ähnliche Rüge wie dem Herrn Adrian ein.

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