Rente
Jul 312007
 

Zwangsrente mit 60

Zum 01.01.2008 entfällt der § 428 aus dem Sozialgesetzbuch III. Er betrifft die sogenannte 58er-Regelung und ermöglicht, dass 58-Jährige dem Arbeitsmarkt „unter erleichterten Bedingungen“ zur Verfügung stehen.

Mit der Streichung dieser Bestimmung aus dem SGB III haben alle diejenigen, die bis dahin von dieser Regelung keinen Gebrauch gemacht haben, keinen Anspruch mehr darauf. Es ist zu befürchten, dass alle Alg II-BezieherInnen, die ab dann einen Rentenanspruch erworben haben, in Rente gehen müssen – mit oder ohne Abschläge. Die betreffenden Erwerbslosen werden dann mit ihrer Verrentung nicht mehr warten können, bis sie Anspruch auf eine abschlagsfreie Rente haben.
Für den Rentenversicherungsträger bringt das eine gewaltige Einsparung auf Kosten der Arbeitslosen, denn je nachdem, wie viel Zeit bis zum 65. Geburtstag noch verbleibt, senkt diese vorzeitige Zwangsverrentung das Altersruhegeld um bis zu 18 %. Und den Job-Centern wird die Zahlung von Arbeitslosengeld II erspart.
Die ALI rät allen Arbeitslosen, die bis zum 31. Dezember dieses Jahres das 58. Lebensjahr vollenden, dann schnell noch zur Arbeitsagentur bzw. zum Job-Center zu gehen und die „58er-Regelung“ abzuschließen. (noa)

Sorry, the comment form is closed at this time.

go Top