Regelsatz
Sep 011988
 

Mehr Sozialhilfe

Nach einem Beschluß des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 6.3.87 (5 VG 4663/86) haben Jugendliche im Alter von 16 – 21 Jahren einen Anspruch auf höhere Sozialhilfe, sofern sie Haushaltsvorstand sind, also z.B. alleine wohnen.

Der normale Sozialhilfesatz, der sogen. ‚Regelsatz‘, wird von den zuständigen Landesbehörden festgelegt. Er liegt in Niedersachsen bei derzeit 394 DM. Ist der Antragsteller zwischen 16 und 21 Jahren alt, so wird ein erhöhter Ernährungsbedarf angenommen.
Im Urteil des Verwaltungsgerichts heißt es dazu: „Während für Erwachsene ein Tagesbedarf von 2.250 kcal zugrunde gelegt wird, werden für Jugendliche im Alter von 16 – 21 Jahren 3.200 kcal für notwendig gehalten.“ Nach diesem rechtskräftigen Urteil ergibt sich ein erhöhter Betrag von 473 DM.
Die Stadt Wilhelmshaven erkennt dieses Urteil derzeit nicht an. Von einem jugendlichen Antragsteller ist daraufhin eine Klage eingereicht worden. Um in den Genuß des Urteils zu kommen, ist es für Betroffene wichtig, baldmöglichst einen Antrag auf erhöhten Bedarf zu stellen.

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