Ratssplitter
Jan 282004
 

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Am 17.12. weihnachtete es sehr: Im Ratssaal wartete je ein Päckchen mit Tee KAISER BLEND, Kluntje, Süßigkeiten und Weihnachtskarte vom Oberbürgermeister auf die fleißigen Berichterstatter von Presse und Rundfunk. Gleichmacherei? Nichts da! Für den GEGENWIND gab es zusätzlich einen kleinen Kaktus von OB Menzel höchstpersönlich. Wo erfährt man heutzutage noch so viel Liebe unter den Menschen?

Gleiches Recht für alle …

Vor gut 2 Jahren fiel dem rührigen Bürger Horst Radmer auf, dass bei den Straßenreinigungsgebühren die Anlieger ungleich behandelt werden. In Neubaugebieten gibt es oft schmale Straßen, in denen eine Reinigung nicht möglich ist. Somit fallen auch keine Kosten für die Anlieger an. Umgekehrt werden für die gleiche Straßenfront die Gebühren mehrfach berechnet, wenn es dort Hinterlieger-Grundstücke gibt, z. B. in Reihenhaussiedlungen oder auf so genannten Pfeifenstielgrundstücken. So kann bei acht hintereinander liegenden Reihenhäusern die achtfache Gebühr für den selben Straßenabschnitt erhoben werden. Die zahlenden Anlieger müssen hier die Zuwegung von der Straße zu ihrem Haus jedoch ebenso selbst reinigen wie die Anrainer besagter Sträßchen in Neubaugebieten, die gebührenfrei ausgehen.
Die Verwaltung gibt Herrn Radmer insofern Recht, als dass tatsächlich eine Umstrukturierung bzw. Neugestaltung der Straßenreinigung angedacht ist. „Eine Optimallösung, die allen Anforderungen wie z. B. Kostendeckung, gesetzliche Vorgaben und Gebührengerechtigkeit entspricht, war vor dem Hintergrund rechtlicher und betriebstechnischer Prämissen bisher jedoch nicht ermittelbar.“ Nachdem die Entsorgungsbetriebe (WEB) in eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt wurden (Ratsbeschluss vom 26.11.03), erwartet man sich jedoch „neue bzw. weitere Erkenntnisse“ zur Ausgestaltung der Straßenreinigungsgebühren. „Die vom Petenten (Herrn Radmer – red.) angestrebte ‚Gleichbehandlung’ durch Veranlagung aller Grundstückseigentümer wird aber auch durch die Neustrukturierung der WEB nicht möglich sein …“ Durch eine höchstrichterliche Entscheidung ist es den Kommunen grundsätzlich möglich, die bestehende ungerechte Gebührenerhebung beizubehalten.

… aber wann?

Herr Radmer nutzt sein Recht nach §22 der Nds. Gemeindeordnung (s. Kasten). Die Antwort der Verwaltung, aus der wir zitiert haben, stammt vom 17.12.2003 – Herrn Radmers Anfrage datiert vom 2.12.2001. Obwohl er ein geduldiger Mensch ist, brachte Herr Radmer mit Schreiben vom 7.11.03 seine Frustration zum Ausdruck. Dazu die Verwaltung: „Die Beschwerde der Untätigkeit ist nicht zutreffend.“ Radmer schildert seine persönlichen Erfahrungen: „Man sollte annehmen, dass die Bearbeitung von Anregungen sich verschlechtert, je weiter der Bürger von der Institution (Landes-, Bezirksregierung, Stadt) entfernt ist, aber genau das Gegenteil ist der Fall.“ Inzwischen weiß er, „dass die Bearbeitung und Beantwortung von Anfragen / Eingaben bei der Landesregierung durchschnittlich 1-2 Wochen erfordert, bei der Bezirksregierung 1-2 Monate und bei der Stadt Wilhelmshaven bis zu einem Jahr, soweit überhaupt eine Beantwortung erfolgt.“ Sein Fazit: „Der Bürger akzeptiert zwar ‚negative’ Antworten, aber keine Ignoranz seiner mit Anfragen formulierten Anliegen!“

§ 22 c Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO) – Anregungen und Beschwerden
Jede Person hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen und Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden … Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat dem Verwaltungsausschuss übertragen. Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist über die Art der Erledigung der Anregung oder Beschwerde zu unterrichten …
Aktion Friedenslicht und Juleica

„Auch das Jahr 2003 wird als ein Jahr der Kriege und Gewalt in die Geschichte eingehen.“ Als Zeichen des Friedens und der Versöhnung trugen die Evangelische Jugend Wilhelmshaven und die Pfadfinder am 17.12. ein Friedenslicht durch die Stadt und auch in den Ratssaal. Damit verbunden war die Bitte an den obersten Repräsentanten von Stadt und Rat, mit dem Licht die Anliegen der Jugend weiterzutragen. Dazu gehört, „das Ehrenamt nicht nur mit Worten ins ‚rechte Licht’ zu rücken, sondern konkrete Schritte zur Förderung des Ehrenamtes folgen zu lassen.“ Die ehrenamtlich tätigen jugendlichen FriedensaktivistInnen verwiesen auf die „Juleica“, die bundesweit eingeführte JugendleiterInnen-Card. Sie weist Jugendliche als ehrenamtliche Fachleute in Sachen Kinder- und Jugendarbeit aus und soll ihnen dafür auch die Inanspruchnahme von Vergünstigungen ermöglichen, z. B. bei der Benutzung von Bädern, Bücherei, Museen und anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Bislang gibt es in Wilhelmshaven, im Gegensatz zu anderen Landkreisen und Städten, diese Vergünstigungen nicht. Die Jugendlichen sind jedoch optimistisch: „Unser Ziel: Mit dem Friedenslicht im nächsten Jahr (Dezember 2004) übergeben wir das Licht an den Oberbürgermeister einer Stadt, die das Ehrenamt durch Worte und Taten ins rechte Licht gerückt hat.“ Der Kaktus für den GEGENWIND war schon ein guter Anfang. Für die Jugendlichen gibt’s 

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