Raffinerie
Sep 082009
 

WUP-die-wupp genehmigt

Ausnahmegenehmigungen für die Raffinerieerweiterung erteilt

(jm) Wie nicht anders zu erwarten, haben der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) eine großzügigere Einleiterlaubnis von Betriebsabwässern und das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg (GAA) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des von der Wilhelmshavener Raffineriegesellschaft mbH (WRG) beantragten Wilhelmshaven Upgrader Projects (WUP) erteilt.

Die Gegenanträge der am Planfeststellungsverfahren beteiligten Verbände BUND und LBU zum WUP-Antrag wurden abgelehnt; darunter auch die Ausnahmegenehmigung

  •       nach § 21 der 13. BImSchV für den NO2-Grenzwert an den Schornsteinöffnungen der Wasserstofferzeugungsanlagen
  •       wegen der erheblichen Beeinträchtigung des Vogelschutzgebietes Voslapper Groden-Nord.

Bezüglich der Stickoxidemissionen der beiden Wasserstofferzeugungsanlagen hatten die o.a. Umweltverbände folgendes angeführt:

n Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gem. § 21 BImSchV wegen Überschreitung des NO2-Emissionsgrenzwertes von 100 mg/m³ durch die Wasserstofferzeugungsanlagen 1 und 2 ist abschlägig zu bescheiden, weil die

  • beiden Anlagen eine Schadstoffmenge von je 187.464 kg NO2 jährlich emittieren, die sich wegen der verhältnismäßig geringen Schornsteinhöhen von je 40 Metern nicht durch weiträumige Ausbreitung verdünnen kann wie zum Beispiel die aus den ca. 200 Meter hohen Schornsteinen der Kamine West und Ost. Da die beiden relativ zu ihrem Schadstoffausstoß sehr niedrig bemessenen Schornsteine auch noch dicht beieinander stehen  (und evtl. als ein Sammelschornstein einzustufen sind), können sich die dadurch auf einen begrenzten Raum beschränkten Rauchfahnen auch noch überlagern und die Immissionswerte verdoppeln. Dies dürften Mensch und Tier bei Inversionswetterlagen auch zu spüren bekommen, zumal neben der vorhandenen Vakuum-Destillationsanlage sechs weitere neue Niedrigschornsteine zur Immissionsbelastung im näheren Umfeld der Raffinerie beitragen sollen
  • Rauchgasreinigung Stand der Technik ist.

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wurde von dem GAA der o.a. § 21 (Messstellen) der 13. BimSchV herangezogen, in dem es heißt: Der Betreiber einer Feuerungsanlage hat zur Feststellung der Emissionen, für die Grenzwerte in dieser Verordnung festgelegt sind, Messstellen nach näherer Bestimmung durch die zuständige Behörde einzurichten. Die Einrichtung der Messstellen muss technisch einwandfreie und gefahrlose Emissionsmessungen gewährleisten. Rätselhaft bleibt, welche administrativen Gesetzeskommentierungen es der GAA erlaubt haben, aus dem § 21 eine Ausnahmegenehmigung zur Überschreitung des NOx-Grenzwertes zu konstruieren. Mit dem § 21 allein lässt sich die erteilte Ausnahmegenehmigung jedenfalls nicht plausibel begründen. Wenn man zudem bedenkt, dass die Rauchgasreinigung längst praktizierter Stand der Technik ist, dann ist diese Ausnahmegenehmigung für zwei Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 311 MW (das ist fast die halbe Leistung des E.ON-Kohlekraftwerks) schon ein Hammer.

n Bezüglich der Beeinträchtigung des Natur- und Vogelschutzgebietes Voslapper Groden Nord folgt das GAA den Argumenten der WRG, die in ihrem WUP-Antrag – auf einen gemeinsamen Nenner gebracht – das öffentliche Interesse an der Ergänzung der Raffinerie um weitere Produktionsanlagen auf dem Raffineriegelände dargelegt hat. Dagegen wurden seitens der Umweltverbände auch keine Einwände erhoben. Wohl aber gegen den vermeidbaren Lärm, der von den Bauarbeiten, dem Betrieb der Anlagen, dem sog. „Koks Handling“ und dem Werksverkehr in unmittelbarer Nachbarschaft zum Naturschutzgebiet Voslapper Groden Nord ausgeht.

Das wollen die Umweltverbände nicht hinnehmen und beantragten:

  • Die Ramm- und Bohrarbeiten sind während der Brutzeit der Vögel zu untersagen. Das NSG Voslapper Groden Süd ist jetzt schon durch den Bau des JadeWeserPorts und seiner Verkehrsanbindungen sowie des Electrabel-Kraftwerks (hinzukommen wird u.a. noch die Ertüchtigung der Niedersachsenbrücke) total verlärmt, sodass die Vögel nur noch in das NSG VGN ausweichen können, um die nötigste Nestruhe zu finden.
  • An der Grenze zwischen dem WRG-Betriebsgelände und dem NSG VGN ist vor Beginn der Baueinrichtungsarbeiten ein geeigneter Lärm-, Staub-, Licht- und Sichtschutz zu errichten.
  • Es ist ein realistischer Immissionsradius für die Staub- und Geruchspartikelemissionen aus der Koksproduktion zu errechnen, diese in die verschiedenen Emissionsausbreitungsmodelle einzubeziehen und die Werte an den Immissionsaufpunkten neu zu berechnen. Ob sich die Umweltverbände auf ein sehr kostspieliges Widerspruchsverfahren mit anschließendem Klageweg einlassen werden, ist noch nicht entschieden. Übrigens: Der Eigentümer der WRG – der US-Ölkonzern Conoco Phillips – der ursprünglich eine Entscheidung über die Realisierung der Raffinerie-Erweiterung schon für den 15. Juli dieses Jahres avisiert hatte, ziert sich noch und hält die Spannung aufrecht.

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