Radio Jade
Dez 131994
 

Auf Betrieb geschaltet

„Radio Jade“ ist wahrscheinlicher geworden

(noa) Ein gutes Jahr nach Verabschiedung des Niedersächsischen Landesrundfunkgesetzes (LRG) hat die Landesmedienanstalt endlich eine Liste potentieller Versuchsgebiete für die Einrichtung nichtkommerzieller lokaler Hörfunksender erstellt – Wilhelmshaven/Friesland ist dabei!

Die Chancen, dabeizusein, wenn die Anstalt im ersten Quartal 1995 die endgültige Auswahl trifft, sind mittlerweile als sehr gut einzuschätzen, ist Wilhelmshaven/Friesland doch einer von nur zwei mittelstädtischen Räumen auf der o.g. Liste. Außerdem sind dort ein kleinstädtischer Raum, neun ländliche und fünf großstädtische Räume als potentielle Versuchsgebiete verzeichnet.

Daß die lokale Berichterstattung in Wilhelmshaven der Ergänzung dringend bedarf, dürfte unbestritten sein. Eine einzige lokale Tageszeitung, ergänzt lediglich durch ein Gratis-Anzeigenblatt (auch noch aus demselben Verlag!) und ein kirchliches Mitteilungsblatt, das ist dünn. Mit unseren bescheidenen Mitteln und circa acht Ausgaben pro Jahr können auch wir vom GEGENWIND diese Lücke nicht annähernd ausfüllen. Als der Entwurf des LRG vorlag, zeigten sich viele der lokalen Interessengruppen – Kirchen, Gewerkschaften, Initiativen usw. – schnell interessiert an dieser Möglichkeit, die karge Medienlandschaft anzureichern.

Die am 19. Juli gegründete Arbeitsgruppe des Arbeitskreises „Wege zum kommunalen Rundfunk“ (siehe GEGENWIND 123) war seither auf .,standby“ geschaltet und hat vorbereitende Arbeit geleistet. U.a. hat sie eine Satzung ausgearbeitet, um zum gegebenen Zeitpunkt als Verein aufzutreten und die Zulassung zu beantragen. Seit nun mit der Vorauswahl der Landesmedienanstalt die Chancen größer denn je sind, hat die Arbeitsgruppe auf „Betrieb“ geschaltet. Während die Vereinssatzung noch juristisch überprüft wird, erarbeiten Untergruppen Vorschläge für eine Programmstruktur und für eine Organisationsstruktur von „Radio Jade“.

Mitte Januar wird der Verein gegründet und stellt sich der interessierten Öffentlichkeit vor. Der GEGENWIND wird weiter berichten.

Warum „Versuchsgebiete“?
Hintergrund ist die Bestimmung des § 37 LRG, nach der „im Rahmen eines Betriebsversuchs Modellprojekte des nichtkommerziell oder regional begrenzten Hörfunks sowie des Offenen Kanals im Hörfunk und im Fernsehen“ zugelassen werden sollen. Die Projekte des nichtkommerziellen Lokalfunks sollen, wissenschaftlich begleitet und ausgewertet, u.a. Aufschluß geben über die „Möglichkeiten der publizistischen Ergänzung der lokalen und regionalen Berichterstattung sowie des kulturellen Angebots im Verbreitungsgebiet des Programms“ und „lokalen und regionalen Interessengruppen die Mitwirkung an der Veranstaltung von Hörfunkprogrammen ermöglichen.“

 

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