Natur und Wirtschaft
Aug 221995
 

Der richtige Mann am falschen Ort

Experte referierte über Naturschutz und wirtschaftliche Entwicklung – die Zielgruppe glänzte durch Abwesenheit

(iz) Unter dem Titel „Das Paradies als Sündenfall berichtete der GEGENWIND (Nr. 127) über das gestörte Verhältnis unserer Lokalpolitiker und -presse zum Naturschutz. Gleichzeitig wollte die Redaktion durch Aufklärung dazu beitragen, mangelnde Sachkenntnis als Ursache von Fehlentscheidungen auszuschalten. Lokale Umwelt- und Naturschutzverbände griffen diesen konstruktiven Ansatz nun in Form einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung auf.

Referent war kein Geringerer als Wilhelm Breuer, langjähriger Mitarbeiter des Niedersächsischen Landesamtes für Ökologie, der als absoluter Experte für Naturschutz und Bauleitplanung gilt. Breuer verdeutlichte eingangs, daß das Baugesetzbuch selbst verbindliche Vorgaben zum sparsamen und schonenden Umgang mit Natur und Landschaft enthält. Ergänzt durch umfassende Regelungen der Naturschutzgesetzgebung besteht also kein Mangel an Regularien, aber ein starkes Vollzugsdefizit.

Naturschutz: kommunale Aufgabe

Im Prinzip waren Breuers Ausführungen eine Bestätigung und Vertiefung dessen, was lokale Verfechter des Naturschutzes (wie auch besagter GEGENWIND-Artikel) den PolitikerInnen, der Verwaltung und der Öffentlichkeit aufzeigen wollen. Schritt für Schritt erklärte er die Aufgaben der Bauleitplanung – das sind vorbereitende Flächennutzungspläne und verbindliche Bebauungspläne – für den Naturschutz.

Durch die Eingriffsregelung (Erläuterung s. GEGENWIND Nr. 127) soll das Verursacherprinzip in der Bauleitplanung zum Tragen kommen. Wer Natur und Landschaft nutzt, muß die entstehenden Beeinträchtigungen kompensieren, so daß die Bilanz für die Natur wieder ausgeglichen ist. Durch das Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz vom 1. Mai 1995 ist die Eingriffsregelung auch für Kommunen verbindlich geworden.

Bei der erstmaligen baulichen Nutzung von Freiflächen sind Beeinträchtigungen regelmäßig zu erwarten. Wer – vor diesem Hintergrund – schon frühzeitig seiner Aufgabe nachkommt, muß nicht befürchten (oder behaupten), Naturschutz verzögere die Planung. Breuer empfahl, ein Planungsbüro hinzuzuziehen, da „einer nicht alles können kann.“

Verursacherprinzip

Die Kosten für die Kompensation treffen nicht die planende Kommune, sondern den begünstigten Investor – sie sind voll umlagefähig. Mit einem Anteil von unter fünf Prozent des gesamten Investitionsvolumens liegen sie weit unter den anteiligen Kosten z.B. für Makler oder „Kunst am Bau“ – Kosten, die jeder Investor ohne zu murren schluckt.

Die Abwägung zwischen Naturschutz und anderen Interessen liegt bei der Gemeinde selbst. Es wird allerdings fachaufsichtlich geprüft, ob die Abwägung sachgerecht erfolgt.

Nichts gelernt?

Die Veranstalter (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – BUND, Naturschutzbund Deutschland – NABU und Biologische Schutzgemeinschaft Hunte/Weser-Ems -BSH) hatten ihre Einladung an alle Interessierten BürgerInnen, aber vorrangig an Verwaltung und Ratsmitglieder gerichtet. Jedes Ratsmitglied hatte eine persönliche Einladung erhalten. Doch nur vereinzelte Mitglieder des Bauausschusses waren anwesend. Schade um den Aufwand der Veranstalter und des Referenten. Eine Pflichtveranstaltung im Rahmen einer öffentlichen Ratssitzung wäre sinnvoller gewesen.

Ob die paar Ratsvertreter wirklich zugehört und etwas begriffen hatten, stellte Ratsherr Lauts mit seinem Diskussionsbeitrag in Frage. In Wilhelmshaven wären nun mal die Flächen so knapp, da es ja „von Wasser umzingelt“ sei. Die verfügbaren landwirtschaftlichen Flächen seien ohnehin schon überwiegend extensiv genutzt. Und „überzogene“ Auflagen des Naturschutzes führten, wie das Beispiel einer Firma unlängst bewiesen hätte, zum Abzug in die Umlandgemeinden.

Nun war der Brief der Firmeninhaberin, auf den sich Lauts bezieht, auch anderen Anwesenden bekannt. Die Verfasserin hatte sich gerade bemüht, entsprechende Gerüchte aus der Welt zu räumen. Ein Bumerang für Herrn Lauts und seine Gesinnungsgenossen, daß er sich so öffentlich selbst als Lügner outete.

Die Diskussion ergab, daß statt weiterer Gesetze eine Änderung des Bewusstseins vonnöten ist. Wer Naturschutz nicht als gesellschaftliche Aufgabe, sondern als lästige Pflicht begreift, macht sich eher einen Sport daraus, gesetzliche Vorgaben gezielt zu umschiffen.

Wilhelmshaven: Spitzenreiter

Daß es in Wilhelmshaven extrem schlecht um naturschutzrechtliche Planungen steht, konnte ein Vertreter eines Oldenburger Planungsbüros aus leidvoller Erfahrung bestätigen. Herr Röpken (NABU) konnte leider noch „einen draufsetzen“; während der Anteil von Naturschutzgebieten an der kommunalen Fläche im Landesdurchschnitt bei 2,5 Prozent liegt und manche Gemeinde auf über zehn Prozent Naturschutzfläche stolz sein kann, ist Wilhelmshaven „Spitzenreiter“ der aufsteigend sortierten Tabelle mit Null komma null Prozent. 0

 

Literaturempfehlung

Wer Versäumtes (die Veranstaltung) nachholen bzw. sich tiefer in die Materie hineinversetzen will, dem seien folgende allgemeinverständliche Veröffentlichungen empfohlen, die das Niedersächsische Landesamt für Ökologie unter Federführung von Wilhelm Breuer erarbeitet hat: Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 4/91 „Beiträge zur Eingriffsregelung“ Heft 5/93 „Beiträge zur Eingriffsregelung II und Heft 1/9 4 „Naturschutzfachliche Hinweise zur Anwendung der Eingriffsregelung in der Bauleitplanung“. Bezug: Niedersächsisches Landesamt für Ökologie – Naturschutz, Scharnhorststr. 1, 30175 Hannover.

 

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