Meilensteine
Apr 012004
 

Grundsatzvereinbarung und Kooperationsvertrag

Die Beschlüsse werden von der WALLI vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg beklagt.

Für den 05.03.2004 wurde eine Sondersitzung des Rates, des Ortsrates Sengwarden und des Verwaltungsausschusses einberufen. Ab 14.30 Uhr sollte der Rat über die Tagesordnungspunkte „Strukturkonzept, Grundsatzvereinbarung und Kooperationsvertrag“ unterrichtet werden. Daran anschließend tagte der Ortsrat, dann der Verwaltungsausschuss, um dann in der Ratssitzung (2. Teil) die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

JWP_logoSchon im Vorfeld wurde der Besuch des niedersächsischen Wirtschaftsministers Walter Hirche (FDP) für den 08.03.2004 angekündigt. Mit der Unterzeichnung der Verträge würde ein weiterer Meilenstein errichtet.
In der Ratssitzung (1. Teil) sollten die Ratsmitglieder über die Tagesordnungspunkte informiert werden. Informationen gab es jedoch kaum. Lediglich der Ratsvertreter der WALLI, Joachim Tjaden, stellte einige Fragen zum Strukturkonzept. Diese blieben zum größten Teil unbeantwortet.
Obwohl es zum TOP Kooperationsvertrag einen ganzseitigen Ergänzungskatalog als Tischvorlage gab, erhielten die Ratsmitglieder auch hierzu kaum Erklärungen. Die fehlende Information hält unsere politischen Vertreter jedoch nicht davon ab, geschlossen hinter dem Ganzen zu stehen, es geht ja um den JWP. So blieben wieder einmal die meisten Fragen offen.
Auch der Ortsrat hatte alles im Griff und beschloss die TOPs in 2 Minuten. Nicht viel länger brauchte der Verwaltungsausschuss.
In der Ratssitzung (2. Teil) brachte Prof. Reuter (CDU) den TOP Strukturkonzept in den Rat ein. Auch hier viele WALLI-Fragen und kaum Antworten. Mit dem Beratungsthema hatten die Redebeiträge von Dr. Biester und Wilfried Adam nicht viel zu tun. Zu groß war wohl die Freude über die Meilensteinentscheidungen. Zu Beginn seiner mehrfachen Wortmeldungen wies Ratsherr Tjaden immer wieder darauf hin, dass lediglich das Strukturkonzept Thema sei. Das rief den Ratsvorsitzenden auf den Plan. Er erlaubte, dass schon an dieser Stelle zu allen Punkten der Tagesordnung geredet werden dürfte. Ganz korrekt verhalten hat er sich damit schon hier nicht:

§17 der Geschäftsordnung: Wer nicht zur Sache redet, wird von der/dem Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass er sich an den Beratungsgegenstand zu halten habe….

Nachdem die Lobesrede von Dr. Biester auf die alte SPD- und neue CDU/FDP-Landesregierung und auch die Adamschen Schmeicheleien in Richtung Biester verklungen waren, kam Norbert Schmidt (SPD) direkt zur Abstimmung über alle Tagesordnungspunkte des Tages, natürlich getrennt. In den Rat eingebracht war zu diesem Zeitpunkt nur der TOP Strukturkonzept. Die anderen Vorlagen hatte er wohl schon abgehakt.
Auch hier ist die Geschäftsordnung klar:

§ 6 (3) Die Beschlussvorschläge der Fachausschüsse werden von deren Vorsitzenden bzw. Sprecherinnen oder Sprechern im Rat vorgetragen…

Damit sind die Beschlüsse nicht korrekt abgestimmt und ungültig, sagt WALLI- Ratsherr Joachim Tjaden.
Tjaden zum Gegenwind: Hätte es im Rat einen TOP „Mitteilungen und Anfragen“ gegeben, hätte ich auf die Falschabstimmung hinweisen können. Mitteilungen und Anfragen sind im Rat jedoch nicht vorgesehen, da die SPD dies nicht wollte.
So blieb mir nur der Weg, am Samstag die Bezirksregierung, den Oberbürgermeister, den Ratsvorsitzenden und den Wirtschaftsminister Hirche, der nach meiner Meinung am Montag einen ungültigen Vertrag unterschrieben hat, darüber zu informieren.
Bisher haben sich mir gegenüber weder der OB noch der Ratsvorsitzende dazu geäußert. Lediglich in der Presse war zu lesen, das dies als Bösartigkeit angesehen wird.
Nachdem mich die Bezirksregierung über die rechtlichen Möglichkeiten informiert hat, habe ich am 15.03.04 das Verwaltungsgericht Oldenburg eingeschaltet. Hier laufen unter den Aktenzeichen 2A- 1228/04, 1229/04 und 1230/04 zwei Erlässe auf eine einstweilige Anordnung, sowie ein Klageverfahren.
Auf Grund dieser Vorgänge beim Verwaltungsgericht wird erst einmal die Bandaufzeichnung der Ratssitzung gesichert. Weiter dürfen von der Stadt Wilhelmshaven keine weiteren Maßnahmen, welche sich aus den Beschlüssen ergeben, eingeleitet werden. Dies gilt bis zum Abschluss des Klageverfahrens.

Gegenwind: Lohnt sich der Aufwand?
Tjaden: Ja, es ist die Sache wert. Ich habe immer gesagt, dass ich alle rechtlich möglichen Schritte unternehmen werde, um diesen JWP zu verhindern. Dies ist einer der Wege.
Sicherlich spielt es eine Rolle, dass es im Ratssaal keinen Stimmberechtigten gegeben hat, der wusste, was er da abstimmt. Die Vorlagen waren spätestens nach der Tischvorlage vollkommen undurchsichtig. Auch, dass man es bei vielen Fragen nicht einmal für nötig gehalten hat zu antworten, zeugt für mich davon, dass man entweder nicht antworten wollte oder nicht konnte.
Damit dürften die Fronten in Sachen JadeWeserPort im Rat endgültig geklärt sein.


Inhaltlich ging es um Folgendes:

Strukturkonzept:

Lange lag das Strukturkonzept JadeWeserPort in den Schubladen. Immer wieder wurde die Entscheidung darüber verschoben. Das Konzept beschäftigt sich mit der Erschließung des Voslapper Grodens, um hier Firmen ansiedeln zu können. Diese sollen ja schon Schlange stehen. Die Osttangente soll als Ortsumgehung über den Voslapper Groden verlängert werden, eine Trasse für das Nordgleis ist vorgesehen, Stichstraßen und Schienenanschlüsse erschließen den Groden.

Grundsatzvereinbarung:

Grundsatzvereinbarung über die Zusammenarbeit beim Projekt „JadeWeserPort“ zwischen dem Land Niedersachsen und der Stadt Wilhelmshaven, so die Überschrift. In der Vereinbarung finden sich dann wieder die vollmundigen Aussagen, die wir schon seit Jahren hören:
„Das Land und die Stadt Wilhelmshaven stimmen darin überein, dass dieses Projekt als Initialzündung für entscheidende Verbesserungen der regionalen Wirtschaftsstruktur wirken wird und nachhaltig hervorragende Perspektiven bietet.“
Eine Perspektive, die Arbeitsplätze, relativiert sich deutlich. Nach den vielen tausend Arbeitsplätzen (Spitzenwert war 12.000), die dieser JWP bringen sollte, sind die Planer heute auch schon bei nur noch 300 angekommen.
„So ist zunächst vor allem die zügige Durchführung der anstehenden Planfeststellungsverfahren zu gewährleisten.“
Auch das haben wir schon oft gehört. Die Entwicklungsgesellschaft plante die Bürgeranhörung für den Juli 2003. Jetzt soll es denn wohl im September 2004 soweit sein.
„Dabei werden sie in angemessener Weise berücksichtigen, dass die Standortentscheidung für Wilhelmshaven ganz wesentlich auf den erheblichen Erweiterungsmöglichkeiten des Containerterminals fußt.“
Da sind sie wieder, die angeblich möglichen 24 Liegeplätze für Großcontainerschiffe. Wie das gehen soll, wurde oft gefragt und nie beantwortet.
„Im Interesse der vereinbarten engen Kooperation wird das Land Niedersachsen dafür sorgen, dass dem Oberbürgermeister angeboten wird, als ständiger Gast an den Sitzungen des Aufsichtsrates der Jadeweserport-Realisierungsgesellschaft teilzunehmen.“
Dann holt man sich noch einen Hafenfachmann als Gast in die Realisierungsgesellschaft. Dieser Bonbon klebt nun fest am Jackett des OB.
Für die Vermarktung des, so wörtlich, in seiner Größe an der Nordseeküste einzigartigen, zusammenhängenden hafennahen Logistik-, Industrie- und Gewerbegebiets wurde dann auch der Arbeitstitel „Jade-Bay“ erdacht.
Um all das auf den richtigen Weg zu bringen, soll eine Vermarktungs- und Immobilien-Managementgesellschaft gegründet werden.
Diese soll die leistungsfähige Anbindung der Jade-Bay an die Verkehrsträger entwickeln, Flächen bedarfsgerecht erschließen und für die Ansiedlung von personalintensiven, wertschöpfenden Betrieben sorgen. Dazu erhält sie exklusive Befugnisse.

Kooperationsvertrag:

Der Kooperationsvertrag ist in seiner abschließenden Form wohl noch niemandem bekannt. In der ursprünglichen Begründung sollte die JWP-Realisierungsgesellschaft für die verkehrliche Anbindung von Terminal und Jade-Bay zuständig sein, und aus der JWP-Entwicklungsgesellschaft sollte die Jade-Bay GmbH für das Immobilienmanagement entstehen.
Gegründet werden sollte weiter:

  • die Voslapper Groden GmbH als Grundstücksgesellschaft,
  • die Hafengroden GmbH,
  • eine GVZ (Güterverkehrszentrum)- und KV (kombinierter Verkehr)-GmbH zur Einrichtung eines Güterverkehrszentrums.

In einer Tischvorlage, welche das Datum 03.03.04 trägt, wurden diverse Änderungen vorgenommen:
Der bisherige Arbeitstitel „Jade-Bay“ wird nicht mehr verwendet. Die Vertragsregelungen erstrecken sich auf Terminal, Hafengroden, dazugehörige Flächen für Verkehrsträger und sonstige verfügbare Flächen im Voslapper und Rüstersieler Groden.
Die verkehrliche Anbindung von Terminal und Hafengroden ist Aufgabe der bereits bestehenden JadeWeserPort-Realisierungs GmbH & Co. KG. Land und Stadt stellen der KG jeweils ihre dafür erforderlichen Flächen zur Verfügung.
Die JadeWeserPort-Entwicklungs GmbH geht durch umwandlungsrechtliche Verschmelzung in der JadeWeserPort-Realisierungs GmbH & Co. KG auf.
Es wird eine neue Vermarktungs- und Immobilienmanagement-Gesellschaft gegründet,…
Es wird auf die aus steuerlichen Gründen erwogene Gründung der Voslapper Groden GmbH & Co. KG und der Hafengroden GmbH & Co. KG verzichtet.
Es bleibt bei der Bildung der GVZ GmbH und der KV GmbH als Gesellschaften zur Abwicklung des Güterverkehrs.
Das hat dann ja wohl jedes Ratsmitglied vor der Abstimmung auch genau verstanden. Bisher war es selbst der Stadt Wilhelmshaven nicht möglich, daraus einen verständlichen Vertrag zu entwickeln.

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