Leserbriefe
Juni 011988
 

Leserbriefe

Wäre schade

Zu „Pfusch“ in Nr. 79
Hiermit übersende ich den fertig gestellten Schlußbericht des Generalverkehrsplanes 1985/86 einschl. der zugehörigen Materialbände. Ich bitte Euch, den Text aufmerksam zu lesen, damit Ihr selbst feststellen könnt, ob der Bericht die geforderte Leistung (Seite 34 ff.) wirklich nicht erbracht hat. Des weiteren könnt Ihr feststellen, ob ich den Auftragnehmer wirklich von einer Fahrradkonzeption entbunden habe (Seite 187 bis 206). Ich meine, mit Recht sagen zu können, daß die hier niedergelegte Fahrradkonzeption weit über den üblichen Rahmen eines Generalverkehrsplanes (wie zum Beispiel Schubert 1973) hinausgeht.
Auch ist leicht zu überprüfen, ob ich wirklich gegenüber IZT den Eindruck erweckt habe, daß Fußgänger (Seite 96 bis 99 und Seite 181 bis 184), Radfahrer (Seite 85 bis 96 und Seite 187 bis 206) sowie Busse (Seite 80 bis 84 und Seite 207 bis 216) nicht zum Auftrag eines GVP gehörten.
Wenn man davon absieht, daß bei jeder gutachterlichen Leistung im Laufe der Bearbeitungszeit Modifikationen des Vertragswortlautes vorgenommen werden – man denke nur an den Einfluß der zu beteiligenden Ratsausschüsse – kann eigentlich nur der behaupten, daß das Ergebnis des GVP nicht dem Vertrag entspricht, der dieses Ergebnis nicht wünscht. Es war seinerzeit von der Mehrheit der Ausschüsse eine „Fortschreibung und Ergänzung des Generalverkehrsplanes (Verkehrsentwicklungsplan)“ in Auftrag gegeben (Seite 31). Dies implizierte eine Neuorientierung und eben nicht ein Festhalten an technokratischen Planungsmethoden, wie sie zur Zeit der „autogerechten Stadt“ üblich waren. Wer an dieser alten Strategie festhält, wird enttäuscht. Nichts destoweniger stellt der Plan ein in sich schlüssiges. Gesamtkonzept dar, das sich konsequent an den auf Seite 104 niedergelegten Empfehlungen zur Verkehrspolitik orientiert. (Leitbild: Befriedung des Verkehrs). Der Unterschied zwischen „alter“ und „neuer“ Planungsmethodik wird auf Seite 106, letzter Absatz, erläutert.

Noch eine Anmerkung zu den Zweifeln des Rechnungsprüfungsamtes, daß die Vergabe des GVP in den Ratsausschüssen nach objektiven Kriterien vorgetragen wurde. Im Dezember 1983 schreibt die Bezirksregierung Weser Ems: „Nach Durchsicht der Akten habe ich nicht feststellen können, daß der Stadtbaurat das Angebot IZT/EWI aufgrund sachfremder Erwägungen bevorzugt … Es war deshalb auch aus beamtenrechtlicher Sicht kein Pflichtenverstoß erkennbar.“
Es wäre schade, wenn aufgrund amtsinterner Meinungsverschiedenheiten, die nichts in der Öffentlichkeit zu suchen haben, der Generalverkehrsplan ungelesen beiseite gelegt würden, denn das hat er ganz bestimmt nicht verdient.

H. K. Prottengeier, Stadtbaurat

 

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