Leserbriefe
Mrz 012001
 

 

Leserbriefe:

Lieber Gegenwind,

anlässlich meines Leserbriefes aus dem Gegenwind Nr. 165 versuchte ein Mitglied der Rettungshundestaffel öfter mit mir in Kontakt zu treten, was ihm letztlich per SMS gelang.

Von mir verlangt wurde eine Richtigstellung über die Unterordnungsprüfung der Rettungshundestaffel in Bezug zur „Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere“ (GefTVO).
Dazu stelle ich folgendes klar:
In der Verordnung steht wörtlich: „Als sachkundig gelten Personen, die erfolgreich eine Begleithundeprüfung nach den Richtlinien des Verbandes für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH) oder vergleichbaren Regelungen abgelegt haben.“
Leider wird nicht definiert, was hier „vergleichbar“ bedeutet. Es wird also je nach Kommune im Ermessen der Ordnungsbehörden liegen, was „vergleichbar“ ist.
Ich empfehle auf jeden Fall, eine Unterordnungsprüfung nur dort zu machen, wo man hinterher eine VDH-Bescheinigung erhält.

Frank Oltmann Telefon 0174———

 

Nach Drucklegung des Gegenwind erreichte uns noch der folgende Leserbrief:
Liebe Gegenwind-Redaktion,
mit Verwunderung haben wir den Leserbrief von Herrn Oltmann in Ihrer Ausgabe vom Februar 2001 gelesen. Dort schrieb Herr Oltmann zum Thema „Neues von der Kampfhund-Front“.
Zitat von Herrn Oltmann „Auch das milde Urteil gegen den Halter des Hundes, der den 6-jährigen Volkan in Hamburg tot biss (3,5 Jahre Gefängnis) zeigt, dass die gesamte Situation von der Politik recht überbewertet wird.“
Diese Aussage empfinden wir als zutiefst fragwürdig und geschmacklos, angesichts des tragischen Todes des von Hunden totgebissenen Jungen in Hamburg zu dem Schluss zu kommen, dass das milde Urteil gegen den Halter des Hundes ein nachlassendes Interesse der Politik erkennen lässt.
Darüber hinaus hat Herr Oltmann einige Angaben über die Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland gemacht, die grundlegend falsch sind. Wir möchten deshalb diese Aussagen richtig stellen:
Die Begleithundeprüfung, welche bei der Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland abgelegt werden kann ist eine VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) Begleithundeprüfung, welche von VDH-Richtern abgenommen wird. Diese Prüfung ist voll anerkannt im Rahmen der Gefahrtierverordnung des Landes Niedersachsen. Außerdem besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven und der Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland.

Mit freundlichen Grüßen
Imke Sindern, Pressestelle der BRH-Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland

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