Schaden durch ungenaue Begriffe
Was jetzt im vierten Jahr von der WZ als „Umweltschutz“ und als „Bürgerinitiative“ (die größte der Region) bezeichnet wird, trifft nicht die Realität. Umweltschutz ist nicht, ein paar Stunden eines Tages im Jahr den Müll einzusammeln, den andere weggeworfen haben. Umweltschutz ist, durch Einsicht etwas dazu beizutragen, dass die Erde auch noch für weitere Generationen bewohnbar bleibt: sich also etwa für Reduzierung von Energieverbrauch einzusetzen, damit die Erderwärmung verlangsamt wird; oder sich gegen die zu gefährliche Atomenergie zu stellen, weil der Abfall für die Generationen nach uns ein Problem sein wird; oder persönlich einfach wenig Energie zu verbrauchen; usw. usf.
Eine Bürgerinitiative ist auch mehr, als ein paar Stunden eines Tages Müll einzusammeln. Die „Aktion Müllsammeln“ wäre erst dann eine Bürgerinitiative, wenn sie das ganze Jahr über nicht nur Müll einsammelte, sondern versuchte, die Müllverbreiter von ihrem Tun abzubringen, damit das Problem gar nicht erst entstünde.
Was eine richtige Bürgerinitiative ist und was sie leistet, ist unschwer im Internet unter www.antiport.de zu erkennen.
Warum ich das schreibe? Weil es Folgen hat, wenn sich Müllsammler für Umweltschützer halten und, weil sie so viele sind, gleich für die „größte Bürgerinitiative der Region“. Die Folgen sind Missverständnisse darüber, was Umweltschutz ist. Als Mitglied der „größten Bürgerinitiative der Region“, wie die WZ schreibt, und als aktiver Umweltschützer (ein paar Stunden im Jahr) sehe ich doch gar nicht ein, dass ich nicht weiter Auto fahre, was das Zeug hält, nicht weiterhin unbekümmert in der Welt umherfliege, nicht weiter jedes elektrische Gerät kaufe, was es neu auf dem Markt gibt usw.
Ich hoffe deutlich gemacht zu haben, wie wichtig es ist, Begriffe richtig zu benutzen.
Johann Janssen, Klinkerstr. 47 A, 26388 Wilhelmshaven
Liebe Gegenwind-Redaktion,
mit Verwunderung haben wir den Leserbrief von Herrn Oltmann in Ihrer Ausgabe vom Februar 2001 gelesen.
Dort schrieb Herr Oltmann zum Thema „Neues von der Kampfhund-Front“. Zitat von Herrn Oltmann: „Auch das milde Urteil gegen den Halter des Hundes, der den 6-jährigen Volkan in Hamburg tot biss (3,5 Jahre Gefängnis) zeigt, dass die gesamte Situation von der Politik recht überbewertet wird.“ Diese Aussage empfinden wir als zutiefst fragwürdig und geschmacklos, angesichts des tragischen Todes des von Hunden totgebissenen Jungen in Hamburg zu dem Schluss zu kommen, dass das milde Urteil gegen den Halter des Hundes ein nachlassendes Interesse der Politik erkennen lässt.
Darüber hinaus hat Herr Oltmann einige Angaben über die Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland gemacht, die grundlegend falsch sind. Wir möchten deshalb diese Aussagen richtig stellen: Die Begleithundeprüfung, welche bei der Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland abgelegt werden kann ist eine VDH (Verband für das deutsche Hundewesen) Begleithundeprüfung, welche von VDH-Richtern abgenommen wird. Diese Prüfung ist voll anerkannt im Rahmen der Gefahrtierverordnung des Landes Niedersachsen. Außerdem besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Ordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven und der Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland.
Mit freundlichen Grüßen,
Imke Sindern, Pressestelle der BRH-Rettungshundestaffel Wilhelmshaven-Friesland
Leserbrief zur Tötung meines Hundes Bastie
Lieber GEGENWIND!
Ein aggressiver bzw. gefährlicher Hund ist ein Tier mit allgemein übersteigertem Angriffs- und Kampfverhalten, das Kommunikation überwiegend ausschließt und relativ schnell dazu neigt, Beschädigungskämpfe mit Artgenossen oder Menschen zu führen. Solch ein Hund zeigt im krassen Gegensatz zu meinem Bastie ein inadäquates, der Situation nicht angemessenes, also biologisch unabgebrachtes, qualitativ wie quantitativ sehr ausgeprägtes Aggressionsverhalten, gepaart mit anderen leicht auslösbaren Verhaltensausfällen in anderen Funktionskreisen, welche biologisch weder vom Ziel noch von der Funktion her einzuordnen sind. Einen gefährlichen Hund kann man übrigens grundsätzlich nur daran erkennen, dass er bereits mehrfach ohne Grund durch aggressives Verhalten aufgefallen ist, denn gefährliche Hunde sind Wiederholungstäter.
Vor diesem Hintergrund ist mir völlig schleierhaft, wieso Bastie als so gefährlich eingestuft wurde, dass ein Tötungsschuß unumgänglich schien. Sicherlich hätte er auch in gleicher handwerklicher Art und Weise mit einem Betäubungsschuß ruhiggestellt werden können bzw. müssen, denn Bastie war kein aggressiver Hund und sein zur Tatzeit angebliches verhalten war der Situation durchaus angemessen.
Auch hätte der Polizei wegen einer anderen Sache meine Telefonnummer bekannt sein müssen. Man hätte gemäß dem mildesten Mittel also einfach auf meinem Handy anrufen können, damit ich den Hund führe. Da diese simple Maßnahme neben einigen anderen unterblieben ist, drängt sich (nicht nur) mir der schlimme Verdacht auf, dass es bei der Tötung von Bastie nur darum ging, einen Hund einer momentan unbequemen Rasse auf einfachem Wege loszuwerden. Denn Bastie war ein waschechter American Pit Bull Terrier.
Allerdings war er kein Kampfhund, denn das ist ein Tier, das von den Menschen zu Kampfzwecken gezüchtet und eingesetzt wird. Solch einen Hund wird wohl niemand in der Öffentlichkeit zu sehen bekommen, denn er ist von Verletzungen und Narben gezeichnet und somit erkennbar, was empfindliche Strafen für den Halter zur Folge hätte.
Nach einem tragischen Unfall in Hamburg, wo ein sogenannter „Kampfhund“ ein 6jähriges Kind zu Tode biß, kam es in Deutschland dank Politik und Medien zu einer Hetzkampagne und regelrechten Hexenjagd gegen bestimmte Hundetypen. Die Meinung der Bürger wurde in zwei Lager gespalten, und ich verstehe, dass für einen Großteil der Bevölkerung Ängste gewachsen sind vor bestimmten Hunden. Das mag vielleicht ein Grund gewesen sein, warum so leichtfertig auf Bastie geschossen wurde. Und dennoch: Es hätte andere, mildere Mittel gegeben. Leider werden seit dem Vorfall in Hamburg alle Hunde, die einer bestimmten Rasse angehören, über einen Kamm geschoren. Schuld daran ist eine daraufhin von der Landesregierung erlassene Verordnung über das halten gefährlicher Tiere, welche eine Liste von angeblich gefährlichen Hunden enthält. Von dieser Nds. Gefahrtier-Verordnung geht zu lasten der betroffenen Hundehalter eine erhebliche stigmatisierende und diskriminierende Wirkung aus.
Alleine durch den Maulkorbzwang werden wir als Halter eines angeblich gefährlichen Hundes öffentlich bloßgestellt und werden so zum Ziel öffentlicher Angriffe, Straftaten (Körperverletzungen, Beleidigungen usw.) und überzogenem Schusswaffengebrauch. Zu zahlreichen Pogromen gegen uns gebrandmarkte Hundehalter ist es bereits gekommen, welche für mich persönlich in der Erschießung von Bastie gipfelten.
Allerdings möchte ich mich hier nicht von einer gewissen Schuld freisprechen. Auf Grund der Tatsache, dass man in der Öffentlichkeit nur noch angefeindet wird und mit einem Hund benannter Rasse und auf Grund privater Probleme, um die ich mich kümmern musste und auf Grund der Tatsache, dass ich mit drei Hunden wohl doch überfordert war, kam es dazu, dass ich in den 30 Tagen vor dem Vorfall nur noch dreimal am Tag eine kurze Runde mit den Hunden lief. Das habe ich mir vorzuwerfen und dafür geradezustehen.
Ein Nebeneffekt meines Fehlers war, dass die Hunde begannen mangels Auslastung die Wohnungseinrichtung zu zerkauen.
Aber wie dem auch sei. Ob dies alles die Tötung eines Hundes rechtfertigt, der noch nie jemandem etwas getan hat, halte ich für mehr als fraglich.
Leider haben besagte Hunde den Kampf um die Freundschaft mit den Menschen verloren. Daß sie dennoch ihr Vertrauen in uns bewahren, zeugt von ihrem wundervollen Wesen.
Mit freundlichem Gruß
Frank Oltmanns, Tilsiter Str. 7, 26389 Wilhelmshaven
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