Im guten Glauben
Wie mangelnde Aufklärung durch das Sozialamt zur Leistungsminderung führen kann
Nicole K. hat Schulden. Daher beschließt sie, einen Ferienjob auf der Nordseeinsel Langeoog anzunehmen. Da sie Sozialhilfe-Empfängerin ist – und weiß, was sich gehört –teilt sie dies ihrem Sachbearbeiter mit.
Sie weist ihn ausdrücklich darauf hin, dass sie mit ihrem Gehalt Schulden begleichen muß. Dazu ihr Sachbearbeiter sinngemäß: „Das berechnen wir wenn Sie wieder da sind.“ Im Glauben, ihre Schulden begleichen zu können, tritt Nicole K. den Job an.
Nach 4 Wochen ist die Überraschung groß: Bei der üblichen Gegenüberstellung von Einnahmen und laufenden Kosten vergißt ihr Sachbearbeiter die Schulden, die zusätzliche Miete auf Langeoog und die Fahrtkosten mit aufzuführen. Da er sich an diesem Tag gegenüber Nicole K. dadurch auszeichnet, sie nicht zu Wort kommen zu lassen, gelingt es ihr kaum, ihn darauf aufmerksam zu machen. Als er Nicole K’s Anliegen endlich zur Kenntnis nimmt, hilft es ihr wenig. Schulden, Miete und Fahrtkosten werden nicht berücksichtigt und sind damit „ihr Problem“ (sinngemäßes Zitat).
Die Schülerin zieht frustriert und pleite von dannen, um sich bei qualifizierten Leuten zu informieren. Mit diesen Informationen (Fahrtkosten und zusätzliche Miete müssen – im Gegensatz zu den Schulden – angerechnet werden).macht sie sich erneut, auf zum Sozialamt. Plötzlich und unerwartet erfährt Nicole dort., daß sie für den entsprechenden Monat auf Langeoog Wohngeld beantragen kann. Aufgrund der neuen Situation bleibt bei Nicole lediglich der Ärger über mangelnde – bzw. gar keine Informationen.
Auch auf den Sozialpaß und den damit verbundenen Ermäßigungen mußte sie ihren Sachbearbeiter erst aufmerksam machen. Den Paß bekam sie dann sofort zusammen mit einem Merkzettel (betr. Ermäßigungen). Leider ist auch auf diesem nicht alles aufgelistet: z.B. das Recht auf freie Telefoneinheiten usw.
Britta Petrick, Fred Janßen, Nicole Kraus
Sorry, the comment form is closed at this time.