Pech gehabt?
(noa) „Lehrer sind, so scheint es, die dümmste Berufsgruppe, die es gibt“, bekam der Lehrer Franz Kleinert aus Wilhelmshaven von einem Juristen zu hören. Warum dieser so eine herbe Aussage traf? Nun, offensichtlich sind ganze Jahrgänge von AbsolventInnen der „Einphasigen Lehrerausbildung“ (ELAB) um anderthalb Jahre Rentenversicherung gekommen – und nur einem ist es bisher eingefallen, dagegen zu klagen.
Der Hintergrund: Als Modellversuch wurde in den 70er Jahren an der Universität Oldenburg die Einphasige Lehrerausbildung eingeführt. Üblich war (und ist nach der Einstellung des Modellversuchs wieder) folgender Verlauf einer Ausbildung zum Lehrer: Man studiert, und nach dem 1. Staatsexamen absolviert man als sogenannte 2. Phase der Ausbildung den Vorbereitungsdienst (das Referendariat). Während der 2. Phase unterrichtet man teils unter Aufsicht, teils eigenverantwortlich und besucht an einem Tag in der Woche das Ausbildungsseminar. Man bekommt dann schon Gehalt, und wer anschließend nicht in den Schuldienst übernommen wird, für den zahlt das Land rückwirkend Beiträge zur Rentenversicherung.
Im Unterschied dazu gab es in der ELAB kein Referendariat. Die LehramtsstudentInnen traten nach acht Semestern (für das Lehramt an der Sekundarstufe II nach zehn Semestern) Hochschulstudium in den sogenannten 3. Studienabschnitt ein. In diesem 3. Studienabschnitt mußten die angehenden Lehrkräfte ein Semester lang in die Schulen gehen und unter Aufsicht Unterricht erteilen, im zweiten Semester schrieben sie ihre Examensarbeit, und im letzten Semester liefen die Prüfungen. Für den gesamten 3. Studienabschnitt hatten sie einen Ausbildungsvertrag mit dem Land Niedersachsen. Nur: Anders als die Referendarinnen wurden sie im Fall der Nichteinstellung nicht rückwirkend rentenversichert.
Im Falle eines Bilderbuchlebenslaufes – mit 19 Abitur, sofort danach Studium, nach dem Staatsexamen Verbeamtung, Schuldienst bis zum 65.Geburtstag – würde das nichts ausmachen. Die Pension wäre gleich hoch, egal, ob in Oldenburg einphasig oder in Hannover zweiphasig ausgebildet. Aber, so Kleinert: „Gerade in Oldenburg gab es überdurchschnittlich viele Studierende, die schon einen Rentenverlauf hatten: Frauen nach einer Kinderpause, ehemalige Zeitsoldaten, viele Studenten vom 2. Bildungsweg, die schon eine Ausbildung und einige Jahre Berufstätigkeit hinter sich hatten. Die bekommen später nicht die volle Pension, und da macht die zusätzliche Rente schon einen Unterschied.“
Selbst betroffen, erkundigte Kleinert sich bei der Bezirksregierung nach seiner Rentenversicherung und erfuhr, daß von den vielen gleichermaßen Betroffenen vor ihm zwei nachgefragt, sich aber mit der abschlägigen Auskunft sofort zufriedengegeben hatten. Hellhörig wurde er aber bei der Auskunft, daß einphasig ausgebildete LehrerInnen im Unterschied zu einphasig ausgebildeten JuristInnen keinen Anspruch auf rückwirkende Versicherung hätten. Das kam ihm weder logisch noch gerecht vor, und so suchte er Rechtsrat.
Weit ist das Verfahren noch nicht gediehen. Bislang haben das Kultus- und das Justizministerium sich gegenseitig für zuständig (und sich selbst jeweils für nicht zuständig) erklärt, und Kleinert hat bisher lediglich einen Bescheid, aus dem nicht einmal klar hervorgeht, ob es sich um eine Ablehnung handelt. Die Aussicht auf Erfolg wird jedoch umso größer sein, je mehr betroffene KollegInnen ihre rückwirkende Rentenversicherung beantragen.
Einphasig ausgebildete LehrerInnen, die vor dem Studium rentenversicherungpflichtig beschäftigt waren oder Ausfallzeiten hatten oder die nach dem Studium nicht (sofort) verbeamtet wurden, bei denen es also einen Unterschied macht, sollten sich an Franz Kleinert, Weserstraße 19, 26382 Wilhelmshaven wenden.
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