Krankenhaus-Fusion
Nov 022014
 

BASU-Pressemitteilung vom 2.11.2014

Warum kauft die Stadt zweites defizitäres Ärztehaus?

Die BASU – Freie Liste für Bildung/Arbeit/Soziales/Umwelt- diskutierte auf ihrer letzten Zusammenkunft verschiedene Aspekte der „Fusion“ der beiden Wilhelmshavener Krankenhäuser.

Die “Fusion” wurde immer verbunden mit dem Kauf des Gesundheitszentrums (Ärztehaus) am St.Willehad. Dieses Gesundheitszentrum ist aber nicht etwa im Besitz der Hospitalgesellschaft Jade-Weser (Trägergesellschaft der katholischen Krankenhäuser), sondern zu 100% in den Händen eines privaten Vereins.
Obwohl dieses Gesundheitszentrum bisher defizitär gearbeitet hat, zahlt man 4 Mio für den Kauf, natürlich kreditfinanziert.
Auch das Ärztehaus am RNK ist bisher nicht aus den roten Zahlen herausgekommen. Ein Kredit der Stadt konnte nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgezahlt werden, deshalb wurde bereits dieses Ärztehaus vollständig an die Stadt zurückgeführt.

Nun übernimmt man ein zweites Ärztehaus, von dem weitere Verluste zu erwarten sind.

Überraschend auch in diesem Zusammenhang, dass man mit den Altenwohnanlagen der Stadt (Lindenhof und Karl-Hinrichs-Stift) durchaus nicht so wohlwollend umgeht. Hier genügt lediglich ein kleiner Ausflug in die roten Zahlen, um dem Rat und der Bevölkerung zu suggerieren, dass ein Verkauf alternativlos sei.

Diese Veräußerung ist gleichbedeutend mit einer Privatisierung für die Altenpflegeheime Lindenhof und Karl-Hinrichs-Stift und für die Mitarbeiter höchstwahrscheinlich eine Verschlechterung der Bezahlung – sozial und phantasievoll geht anders!

Die Frage nach dem “Warum” des Kaufs des Gesundheitszentrums am St. Willehad wurde bislang nicht beantwortet. Hinzu kommt, dass nach WZ-Informationen die Belastungen im Grundbuch deutlich höher liegen als 4 Millionen. Darlehensgeber soll die Sparkasse sein. Was mit den übrigen Verbindlichkeiten nach einem Verkauf des Objekts passiert, ist nicht bekannt.
Bekannt aber ist, dass Oberbürgermeister Wagner, der Verhandlungsführer der “Fusion”, auch zugleich Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Sparkasse und damit nach der Satzung der Sparkasse auch Vorsitzender des Kreditausschusses ist.
Diese beiden Gremien haben erheblichen Einfluss auf den Vorstand der Sparkasse Wilhelmshaven, der, entgegen Wagners Beschwichtigungsversuch in der Ratssitzung, nicht allein entscheidet, wann z. B. Abschreibungen getätigt werden sollen und wann nicht:
“Der Verwaltungsrat berät den Vorstand und überwacht dessen Geschäftsführung. Er kann zu seiner Unterstützung aus seiner Mitte beratende Ausschüsse bilden.” (aus: Sr90-01_Satzung_der_Sparkasse_WHV_2006.pdf | § 7 Verwaltungsrat)
Der Vorstand berät wiederum den Verwaltungsrat: “Die Mitglieder des Vorstands sollen an den Sitzungen des Verwaltungsrats teilnehmen. Sie haben beratende Stimme.” (aus Sparkassengesetz Niedersachsen | § 11 Zusammensetzung des Verwaltungsrats)
Das Kontrollorgan über diese Sparkassengremien und den Vorstand in Kreditangelegenheiten ist der Oberbürgermeister selbst: “Der Prüfungsausschuss besteht aus der oder dem Vorsitzenden des Verwaltungsrats als Vorsitzende oder Vorsitzendem und drei Mitgliedern” (aus Sparkassengesetz Niedersachsen | § 20 a Prüfungsausschuss)

Obwohl durch diese Konstellationen der Abbau privater Schulden eines privaten Vereins auf Kosten der Stadt vollzogen wird, sieht Oberbürgermeister Wagner darin keine Interessenkollision.

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