Kosten der Unterkunft
Dez 112018
 

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Arbeitsloseninitiative WHV/FRI begrüßt die Untersuchung zu der Angemessenheit bei den Mieten im LK Friesland
Politik ist nun aufgefordert ein mögliches künstliches Kleinrechnen der Mieten zu verhindern

Pressemitteilung vom 11.12.2018 * Die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland (Ali) begrüßt die Erhebung von Daten zu den Kosten der Unterkunft (KdU) im Landkreis Friesland ausdrücklich. Viele Leistungsberechtigte aus den Bereichen des Arbeitslosengeldes II (SGB II) und der Grundsicherung bei dauerhafter Erwerbsminderung und Altersrente (SGB XII) bekommen nach den aktuellen Angemessenheitsgrenzen kaum noch eine Wohnungen anzumieten, weil die Mieten oft oberhalb der bewilligten Zuschüsse des Jobcenters bzw. des Grundsicherungsamtes liegen. Wir hoffen, dass die Erhebung und Auswertung der Daten für das schlüssige Konzept des Landkreises FRI in allen Belangen nachvollziehbar ist und veröffentlicht wird, sagte Richard Fiebig (Büroleiter der Ali).
Denn nur eine für alle nachvollziehbare Erhebung und Auswertung des Datenmaterials wird langfristig eine gute Grundlage für die Angemessenheitsgrenzen bei den Mieten im Landkreis Friesland haben. Wir hoffen sehr, dass das Forschungsinstitut Analyse & Konzepte GmbH aus Hamburg, das mit der Auswertung der Daten beauftragt worden ist, sich daran hält, denn maßgeblich sind vor allem neu anzumietende Wohnungen, sagte der Vorsitzende der Ali Robert Schmeling.

Alle Leistungsberechtigten haben bis zur Entscheidung über die zukünftigen Angemessenheitsgrenzen einen Anspruch auf Bewilligung der tatsächlich gezahlten Mieten. Diese sollten bei den zuständigen Ämtern (Jobcenter bzw. Grundsicherungsämter) eingefordert werden.
Diejenigen die noch Zweifel an ihren Bescheiden aus dem Jahr 2017 haben, können nur noch bis Jahresende mit „Überprüfungsanträgen gemäß § 44 SGB X“ und unter Angabe ihres Zeichens zustehende Gelder aus 2017 von den Ämtern einfordern. Auch „fristwahrende Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X“ ohne sofortige Begründung, mit dem schriftlichen Hinweis, dass eine Begründung nachgereicht wird, sind rechtlich möglich.
Betroffene gewinnen dadurch Zeit, sich rechtlich beraten zu lassen.

 

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