Kinderarmut 3
Jul 312007
 

Verschollen

oder: Wie man 782 junge Menschen verschwinden lässt

Im Beitrag „Kinderarmut in Wilhelmshaven“ in dieser Ausgabe berichten wir darüber, dass in Wilhelmshaven irgendwann zwischen Juli 2005 und Dezember 2006 die Zahl der Kinder in Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch II, also Kinder, die von Sozialgeld leben, statistisch stark gesunken ist

.

Da diese Kinder ja nicht alle schlagartig erwachsen geworden, weggezogen oder verstorben sein können, muss man sich schon fragen, wo sie abgeblieben sind. Existieren werden sie bestimmt noch, und zwar, da die Zahl der erwachsenen Hartz IV-Betroffenen nicht entsprechend gesunken, sondern sogar leicht angestiegen ist, nach wie vor in Wilhelmshaven. Und wir haben eine Idee, warum und wie sie aus der Statistik verschwunden sind.
Im letzten Gegenwind berichteten wir im Artikel „Amtsmissbrauch“ von einem Dreh des Job-Centers, seine Ausgaben zu Lasten einer anderen öffentlichen Kasse zu senken: Eltern minderjähriger Kinder, die Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss bekommen, werden aufgefordert, für das Kind Wohngeld zu beantragen. Das Hartz IV-Gesetz schließt den Wohngeldbezug für Alg II- oder Sozialgeld-BezieherInnen ausdrücklich aus, da diese Menschen ja die Kosten der Unterkunft (in „angemessener Höhe“, also nicht unbedingt voll, aber eigentlich, wenn es in Wilhelmshaven einwandfrei zuginge, doch in voller Höhe) erstattet bekommen. Wir nannten es in diesem Artikel „Nötigung zum Rechtsbruch“, wenn Hartz IV-EmpfängerInnen diese Aufforderung bekommen. Außerdem hatten wir keine Ahnung, wie viele „Fälle“ durch diese nach Ansicht des Sozialrechtlers Alfred Kroll illegale Praxis aus der Statistik und dem Sozialgeldbezug eliminiert wurden und werden. Nun halten wir es für sehr wahrscheinlich, dass die Tabellen, die Michael Bättig am 10. Juli an die Wand geworfen hat, diese Frage beantworten. (noa)

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