„Keine Stadthalle am Banter See“ für die nächsten 6 Monate?
Pressemitteilung der Bürgerinitiative gegen den Bau einer Stadthalle am Banter See zum Ergebnis der Unterschriftensammlung
Veranlasst durch die CDU/WBV führte die Stadt Wilhelmshaven im Jahr 2020 eine Einwohnerbefragung zum Standort einer neuen Stadthalle durch, deren Durchführung ca. 100.000 € gekostet hat. Parallel dazu initiierten Elke Graf-Tobeck, Evelyn Klibert und Martin Burkhart ein Bürgerbegehren mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zu dieser Frage herbeizuführen, der dann für die nächsten zwei Jahre Gültigkeit besitzen würde.
Die Durchführung des Bürgerbegehrens geschah trotz der Corona bedingten widrigen Umstände mit großem Engagement vieler Wilhelmshavener Bürger auf eigene Kosten und Spenden von Unterstützern. Lt. Mitteilung des Wahlamtsleiters, Herrn Heumann, wurden von den abgegebenen 9.528 Unterschriften 8.308 gültige Stimmen gezählt, sodass die notwendige Zahl von 6.383 trotz teilweiser Hinderungsversuchen – auch von Ratsmitgliedern – in überzeugender Weise erreicht wurde.
Formell muss nun voraussichtlich am kommenden Montag (17.05.) der Verwaltungsausschuss die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen, was dann innerhalb von 3 Monaten die Herbeiführung eines Bürgerentscheids verursachen würde. Der Bürgerentscheid, der ähnlich wie eine Wahl abläuft und der Stadt eine erhebliche Summe kosten würde, kann jedoch abgewendet werden, indem der Rat zuvor „vollständig oder im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens entscheidet“.
Nun hat der Rat der Stadt Wilhelmshaven in seiner Sitzung am 24.03.2021 zwar beschlossen, einen Neubau am Standort Banter See nicht weiter zu verfolgen, für wie lange dieser Beschluss gelten soll, wurde allerdings durch die Vorlage von CDU/WBV und SPD nicht geregelt. Dadurch hat dieser Beschluss nach der Geschäftsordnung des Rates lediglich eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten. Wurde die Vorlage bewusst so formuliert, um sich ein Hintertürchen offen zu halten?
Die Beschlussvorschläge der FDP/FW und der GUS hingegen sahen vor, dass der Rat 24 Monate an diesen Beschluss gebunden ist. Diese Sichtweise entspricht dem Gesetz, wonach ein erfolgreicher Bürgerentscheid 24 Monate Gültigkeit hat.
Im Gegensatz zur Auffassung der Verwaltung sieht die Bürgerinitiative durch den Beschluss vom 24.03.2021 daher keineswegs eine Entscheidung, die „im Wesentlichen im Sinne des Bürgerbegehrens“ gefallen ist.
Insofern verwundert es die Initiatoren des Bürgerbegehrens schon, dass man seitens des Rates anscheinend nicht bereit gewesen ist, den Beschluss auf 2 Jahre auszudehnen, zumal die Haushaltslage in nächster Zeit sowieso keinen Neubau erlaubt.
Im Hinblick auf die Glaubwürdigkeit einiger Parteien – gerade auch im Vorfeld der Kommunalwahlen – hätten sie gut daran getan, ihren Beschluss gegen die Stadthalle am Banter See auf 2 Jahre Gültigkeit auszuweiten.
Abschließend ist jedoch festzustellen, dass eine große Zahl von Ratsvertretern dem Bürgerbegehren negativ gegenübergestanden haben. Nur so ist die mangelnde Gesprächsbereitschaft, trotz öffentlicher Versprechen der Parteien zu interpretieren.
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens werden auch zukünftig das Geschehen rund um den Banter See kommunalpolitisch im Auge behalten.
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