Kaiserbalje 2
Feb 101998
 

Plangenehmigung ohne Anhörung?

Die Bundestagsabgeordnete Gila Altmann (Grüne/Aurich) stellte am 14. Januar 1998 eine kleine Anfrage zum „Anschluß des Wilhelmshavener Hafens an das Binnenwasserstraßennetz“ an die Bundesregierung

(hk) In Wilhelmshavens Verwaltung, Politik und Hafenmafia existiert der Natur- und Umweltschutz nur dann, wenn er dem Image der Stadt dient oder, negativ besetzt, wenn er den Visionen dieser Herren im Wege steht. Gegen dieses Konglomerat aus Politik, Verwaltung und Wirtschaft traut sich heute kaum ein Bürger oder Politiker (auch keiner der Wilhelmshavener Grünen), das Wort zu erheben. Trotzdem gelangen Fragen über unsere Zukunft in die Außenwelt.

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Gila Altmann aus Aurich stellt Fragen an die Bundesregierung, Fragen die eigentlich von den Wilhelmshavener Bundestagsabgeordneten gestellt werden sollten. Doch Frau Iwersen (SPD) und Herr Maaß (CDU) plappern da lieber die Parolen von Wilhelmshavens Hafenwirtschaft nach.
Die Fragen der Grünen zeugen von großer Sachkenntnis und ebensolchem Problembewußtsein.

Im Folgenden zitieren wir aus der ‚Kleinen Anfrage‘ der Bundesgrünen:

Zeitungsmeldungen zufolge (Wilhelmshavener Zeitung vom 16.12.1997) plant die Bundesregierung, den Wilhelmshavener Hafen an das Binnenwasserstraßennetz anzuschließen. Dazu ist die Durchbaggerung einer im ,Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer‘ gelegenen Wattwasserscheide zwischen Jade und Weser erforderlich. Es handelt sich dabei um ein bei Ebbe trockenfallendes, bis zu 2,3 Meter über dem Niedrigwasserspiegel (bzw. dem Seekartennull – SKN) liegendes Teilstück des über das Hohe-Weg-Watt führenden Prickenweges ,Kaiserbalje’ (…)

Wir fragen die Bundesregierung:

– Wie begründet die Bundesregierung die veröffentlichte Ansicht eines Regierungsdirektors der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Nord-West, dass „… .für den gebaggerten Weg kein Planfeststellungsverfahren erforderlich sei“, sondern lediglich eine ,Plangenehmigung ohne öffentliche Anhörung‘ hinsichtlich der Rechtslage?

– Ist bereits ein Antrag auf Planungsgenehmigung gestellt worden? Wenn ja, von wem und wann ist der Antrag gestellt worden und welchen Inhalt hat er?

– Welches Ausmaß an erforderlichen Unterhaltsbaggerungen nach Häufigkeit und Mengen wird erwartet?

– Wie wird gewährleistet, daß die nachfolgenden Schiffe sicher weiterfahren oder umkehren können, wenn das vorausfahrende z.B. ,Black-out‘ hat, auf Grund läuft und querschlägt?

– Sind Überquerungen in beide Richtungen oder nur ,Einbahnverkehr‘ innerhalb einer Hochwasserphase vorgesehen?

– Besteht die Möglichkeit, daß ein in der Trasse querschlagenes Binnenschiff bei ablaufendem Wasser durchbricht?

In weiteren 13 Fragen löchern die Grünen die Bundesregierung – die Beamten, die dies beantworten müssen (die ja zumeist bereits ein unkritisches ,Ja‘ zu den Plänen gegeben haben) werden ordentlich in Begründungsschweiß kommen.
Anzunehmen ist, daß das Bundesverkehrsministerium bei seiner Ablehnung bleibt, weil, wie das Ministerium in einer Stellungnahme schrieb, ein solch schwerwiegender Eingriff in den Naturhaushalt nicht ohne Not vorgenommen werden sollte. Auch die erforderlichen (teuren) Nachbaggerungen schrecken das Verkehrsministerium ab.
Zu fragen ist auch, warum das niedersächsische Umweltministerium keinen Ton zu diesem geplanten Eingriff in den Nationalpark verlauten läßt.

Sorry, the comment form is closed at this time.

go Top