Job-Center 4
Jun 042008
 

Abbitte

Seit Monaten tut der Gegenwind dem Job-Center Wilhelmshaven Unrecht

(noa) Im Artikel „Genervt“ in der Ausgabe 235 haben wir dem Job-Center und insbesondere Herrn Wothe von der Widerspruchsstelle Unrecht getan. Er bearbeitet die Widersprüche von Hartz IV-Berechtigten, die nicht ihre tatsächlichen Kosten der Unterkunft bewilligt bekommen haben.


Vor Gericht obsiegen die betreffenden Menschen und bekommen ihre volle Miete – sofern sie einen bestimmten Wert (sh. dazu die Meldung „Neue Mietobergrenzen der Stadt Wilhelmshaven) nicht übersteigen – und ihre tatsächlichen Heizkosten zugesprochen. Doch immer wieder stellt das Job-Center Bescheide aus, die nicht gerichtsfest sind, so dass, wie im o.a. Artikel berichtet, die Richter beim Sozialgericht Oldenburg schon „genervt“ reagieren.
Bei der ALI-Monatsversammlung am 13. Mai wurde der Geschäftsführer des Job-Centers, Wolfgang Burkert, mit dieser unnötigen und unnötig teueren Praxis seiner Behörde konfrontiert. Er erstaunte die Anwesenden mit der ruhigen Antwort, er wisse wohl, dass die Bescheide und die Widerspruchsbescheide bezüglich der Wohn- und Heizkosten einer gerichtlichen Überprüfung regelmäßig nicht standhalten, doch seine Behörde sei durch Vorgaben der Stadt Wilhelmshaven eben gehalten, so zu verfahren.
Die Stadt Wilhelmshaven und die Agentur für Arbeit bilden die ARGE (Arbeitsgemeinschaft), die das Job-Center betreibt. In dieser Partnerschaft ist die Stadt zuständig für die Kosten der Unterkunft einschließlich Heizkosten, die Arbeitsagentur für die Regelsätze und die Kosten von Maßnahmen aller Art. Beide Seiten steuern Personal bei.
Nun hat die Stadt Wilhelmshaven Mietobergrenzen für die Alg II-EmpfängerInnen festgelegt und hält an diesen Grenzen eisern fest. Wir haben bislang immer gemutmaßt, dass sie dafür auch die Gerichtskosten tragen muss. Dies trifft aber nicht zu. Die Gerichtskosten gehen zu Lasten des Job-Centers und werden aus dem Verwaltungshaushalt gezahlt.
40.000 Euro waren es im Jahr 2007. Das klingt nach wenig, doch immerhin entspricht es in etwa den Kosten für eine Sachbearbeiterstelle. Und wenn man nun noch bedenkt, wie viel Arbeitszeit es bindet, falsche Bescheide auszustellen, diese im Widerspruchsbescheid zu bestätigen, die Briefe der Klägeranwälte zu lesen, bei Gericht zu erscheinen und dort den falschen Bescheid zu verteidigen, anschließend das Alg II neu zu berechnen und einen neuen Bescheid auszustellen, dann kommt da doch ganz schön was zusammen!

Kommentar:

Ich würde verrückt werden!
Herr Burkert blieb ganz ruhig und freundlich, als er die Frage nach den verlorenen Gerichtsverfahren in Sachen Kosten der Unterkunft und Heizung beantwortete. Aber man stelle sich das einmal vor: MitarbeiterInnen einer Behörde müssen immer und immer wieder Anträge bearbeiten und falsche Bescheide herausgeben, während sie ganz genau wissen, dass ihre Behörde zu höheren Zahlungen verurteilt werden wird, sofern die Antragsteller klagen. Sie wissen, dass diejenigen, die sich nicht trauen, Widerspruch einzulegen und Klage zu erheben, von ihrem Regelsatz einen Teil für die Miete abzweigen, also weniger als das Existenzminimum zum Leben behalten. Ich darf mir nicht vorstellen, beim Job-Center zu arbeiten und Tag für Tag und immer und/ immer wieder an diesem Unrecht mitzuwirken!

Anette Nowak

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