Job-Center 3
Feb 142009
 

Nichts

haben Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften von der zum 1.1.09 erfolgten Erhöhung des Wohngeldes. Genau wie beim Kindergeld wird der Mehrbetrag der einen Leistung von der anderen gleich wieder abgezogen. Bei denen, die für ihre Kinder Wohngeld zu bekommen haben, entsteht jedoch zurzeit eine Finanzierungslücke: Das Job-Center zieht das zustehende Wohngeld vom Alg II ab, während die Auszahlung des Wohngeldes sich wegen der bergeweise vorliegenden Anträge verzögert. Dabei wäre es dem Job-Center ohne weiteres möglich, das Alg II in voller Höhe auszuzahlen und sich das Geld von der Wohngeldstelle zurückzuholen. (noa)

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