Nov. 302005
Noch weniger
als bisher will das Job-Center den langzeitarbeitslosen Einzelpersonen für die Unterkunft bezahlen. Wurden bis vor einiger Zeit 258 Euro Miete für einen allein lebenden Alg II-Empfänger als angemessen betrachtet und gezahlt, so wurde dieser Betrag jetzt auf 252 Euro gesenkt. Dem steht allerdings der Beschluss des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen entgegen: Der in der rechten Spalte der Wohngeldtabelle vermerkte Betrag sei maßgeblich, so das LSG, und das sind für eine allein wohnende Person 280 Euro. Es ist also sinnvoll, Widerspruch einzulegen, erst recht gegen Bescheide über den gesenkten Betrag. (noa)
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