Option Optionskommune
Die Vertragsverhandlungen für die „Gemeinsame Einrichtung“ (GE) von Arbeitsagentur und Landkreis Friesland zum (weiter-)Betrieb des Job-Centers waren schon weit gediehen, da beschloss der Kreistag Friesland am 13.12. 2010 überraschend, einen Antrag auf „Option“ zu stellen. – Gemeint ist damit, dass nicht überall die Job-Center von Gemeinsamen Einrichtungen (früher ARGE) betrieben werden, sondern eine Kommune/ein Landkreis die Betreuung der Langzeitarbeitslosen auch alleine besorgen kann.
Da das die Ausnahme ist, wurde das Kind Option genannt. – Nun ist mit der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils, demzufolge die ARGEn gegen die Verfassung verstießen, neben der GE auch eine höhere Zahl an erlaubten Optionskommunen beschlossen worden. In Niedersachsen dürfen fünf weitere Kommunen/Landkreise die Partnerschaft mit der Arbeitsagentur abweisen. Fünf dementsprechende Anträge liegen vor. Neben Friesland wollen auch Aurich, Wittmund, Schaumburg und Lüchow-Dannenberg optieren. Die Wahrscheinlichkeit für Friesland, den Zuschlag zu bekommen, beträgt damit immerhin 80 %.
Die Kolleginnen und Kollegen des Job-Centers Friesland, die ursprünglich aus der Arbeitsagentur stammen, würden in diesem Fall Beschäftigte des Landkreises werden („gesetzlicher Übergang“). Wenn es klappt, dann zum 01.01.2012 – der ursprüngliche Plan, rückwirkend ab Anfang 2011 einzusteigen, wurde aufgegeben. Verkündigungstermin ist der 31. März; dann werden wir es wissen. (noa)
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