Job-Center
Nov. 302005
 

Zynisch

nennt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen das Job-Center Wilhelmshaven.
Ein Wilhelmshavener Alg II-Empfänger hatte für die Zeit bis zum 30. April 2005 die volle Miete gezahlt bekommen. Schon im Dezember 2004 hatte die Arbeits-Agentur ihn dazu aufgefordert, seine Miete auf 258 Euro zu senken.

Ab 1. Mai bekam er dann auch nur noch 258 Euro.
Schon im April hatte der Arbeitslose deswegen das Sozialgericht Oldenburg angerufen, um die Zahlung seiner tatsächlichen Unterkunftskosten zumindest bis zum 30. Juni durchzusetzen, denn ein Zeitraum von sechs Monaten ist im Hartz IV-Gesetz vorgesehen. In diesem Eilverfahren hatte der Antragsteller auch obsiegt. Das Job-Center wurde verpflichtet, die tatsächlichen Unterkunftskosten bis Ende Juni zu tragen.
Der Beschwerde, die das Job-Center dagegen einlegte, wurde nicht abgeholfen, so dass das Verfahren an das Landessozialgericht ging. Dieses stellte zwar fest, dass die Wohnung des Antragstellers größer und teurer als notwendig ist, doch ob man hier in Wilhelmshaven mit 258 Euro Miete auskommen muss, wird erst im Hauptsacheverfahren geklärt werden. Dass das Job-Center die tatsächlichen Unterkunftskosten aber bis zum 30. Juni zu tragen hatte, stellte das LSG ebenfalls fest.
Dem Antragsteller blieben von dem, was ihm das Job-Center seit 1. Mai zugestand, nur 130 Euro monatlich zum Leben. Dass es ihm zumuten wollte, den Ausgang des Hauptsacheverfahrens abzuwarten, veranlasste das Landessozialgericht dazu, über die rechtliche Bewertung hinauszugehen und eine moralische Bewertung („mutet zynisch an“) anzufügen. (noa)

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