JadeWeserPort 1
Jul 072008
 

Baumaßnahmen ohne Schallschutzwand

Seit einigen Wochen finden im nordöstlichen Teil des Naturschutzgebietes Voslapper Groden Süd erhebliche Erdarbeiten statt. In diesem Bereich soll die zukünftige Gleisanlage des JadeWeserPorts (JWP) verlaufen. Dagegen hat eine Privatperson Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) eingelegt.

Sie beruft sich dabei auf das OVG-Urteil vom 15.03.08, in dem „die Pflicht zur unbedingten Errichtung der Schallschutzwand vor Herstellung der Gleisanlage und Aufnahme des Gleisbetriebs“ angeordnet wurde. Die ursprünglich von der JWP- Realisierungsgesellschaft beantragte Schallschutzwand soll bekanntlich dem Schutz bedrohter Tierarten wie der Rohrdommel dienen.
Der Beschwerdeführer weist das OVG zudem auf einen weiteren Tatbestand hin, nämlich dass die zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführte Baumaßnahme dem naturschutzrechtlichen Gebot zuwiderlaufe, Eingriffe in den Naturhaushalt in vermeidbaren Grenzen zu halten:
Bei Einhaltung der Vorgaben aus dem Urteil könne man diese Arbeiten – bedingt durch die Laufzeit einer europaweiten Ausschreibung für die Errichtung der Lärmschutzwand – sicherlich erst im Herbst – also nach der Brutzeit – durchführen. Dann könnten die Bauarbeiten zur Erstellung dieser Lärmschutzwand in einem Zeitraum (Herbst/Winter) erfolgen, in dem relativ geringe negative Auswirkungen auf das Vogelschutzgebiet Voslapper Groden zu erwarten seien. (jm)

Voslapper Groden

Baumaschinen und Erdaufschüttungen im Natur- und Vogelschutzgebiet „Voslapper Groden Süd“ beginnend hinter der eingezäunten Chlorgasleitung.

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