JadeWeserPort
Mai 152007
 

Vier Klagen gegen den JadeWeserPort

Die Planungen für den JadeWeserPort sind abgeschlossen – nun beginnen die juristischen Verfahren.

(hk) In einer gemeinsamen Presseerklärung des Landesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen e.V., der Schutzgemeinschaft Jade Region (SJR) e.V. und der Bürgerinitiative „Bürger gegen den JadeWeserPort“ nehmen die vier Verbände Stellung zu den jetzt eingereichten Klagen gegen den Bau des JadeWeserPorts.

Das Land Niedersachen hat den Bau eines Tiefwasserhafens in Wilhelmshaven beantragt und die JadeWeserPort-Realisierungs-GmbH & Co. KG mit der Erstellung der Antragsunterlagen beauftragt.
Die Realisierungsgesellschaft hat den Bauantrag in zwei getrennte Verfahren aufgeteilt.

  • Im Hauptantrag wurde der Bau des Tiefwasserhafens nach Bundeswasserstraßengesetz bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion in Aurich beantragt.
  • In einem zweiten Antrag wurde die Sandentnahme für den Bau des Hafens nach dem Bundesberggesetz beim Landesbergamt in Clausthal-Zellerfeld beantragt.

Die Antragsunterlagen wurden im Frühjahr 2004 bei den entsprechenden Behörden zur Genehmigung eingereicht.
Bis zum 25. Juni 2004 haben mehrere Tausend betroffene Bürger, Gemeinden und Verbände ihre Einwendungen gegen dieses Verfahren eingereicht.
Bereits im September 2005 wurden die ersten Fehler in der Planung sichtbar und sollten durch zwei Änderungsanträge (Prallwand für das E.ON-Kraftwerk und Stabilisierung der Niedersachsenbrücke) ausgeräumt werden.
schutzgemeinschaft jadeNachdem der Voslapper Groden Ende 2005 als EU-Vogelschutzgebiet ausgewiesen wurde, folgte im Februar 2006 der dritte Änderungsantrag. In diesem Antrag sollte die Natur des Voslapper Groden durch eine Lärmschutzwand vor dem Lärm der Bahnstrecke, die durch das Schutzgebiet gelegt werden soll, geschützt werden.
In den mehrtägigen Erörterungsterminen haben die betroffenen Bürger, Gemeinden und Verbände ihre Einwendungen begründet und heftig diskutiert. Bereits zu diesem Zeitpunkt war abzusehen, dass eine Annäherung der unterschiedlichen Standpunkte nicht möglich sein wird. Es war abzusehen, dass den Planfeststellungsbeschlüssen juristische Verfahren folgen werden.
Im April 2007 wurde der Planfeststellungsbeschluss im Hauptverfahren zum Bau des JadeWeserPorts veröffentlicht. Dieser Beschluss beinhaltet die Berechtigung zur sofortigen Vollziehbarkeit. Schon die hier herangezogene Begründung steht auf tönernen Füßen, da diese in keinem Punkt auf Fakten aufbaut.
Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden am 10. Mai 2007 vier verschiedene Klagen fristgerecht beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht.

  1. Einstweilige Anordnung gegen den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses aus naturschutzrechtlicher Sicht. Diese Klage wurde vom Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (LBU) Niedersachsen e.V. eingereicht.
  2. Einstweilige Anordnung gegen den sofortigen Vollzug des Planfeststellungsbeschlusses aus nachbarschaftsrechtlicher Sicht. Diese Klage wurde von einem privaten Kläger eingereicht.
  3. Klage in der Hauptsache gegen den Planfeststellungsbeschluss. Hier werden die Umweltbetrachtungen unter besonderer Betrachtung europäischer Richtlinien beklagt. Diese Klage wird vom LBU geführt.
  4. Klage in der Hauptsache gegen den Planfeststellungsbeschluss. In dieser Sammelklage haben sich ca. 60 private Kläger zusammengeschlossen, die ihre Eigentumsrechte geschädigt sehen. In dieser Klage werden u.a. Lärm, Licht, Grundwasser, Wertverlust, gesundheitliche Gefährdung beklagt.

Alle Klagen werden durch die Schutzgemeinschaft Jade Region e.V. finanziell bezuschusst.
Die fachliche Zuarbeit erfolgt durch Umweltverbände und die Bürgerinitiative „Bürger gegen den JadeWeserPort“.
Die Planungen des JadeWeserPorts sind zwar abgeschlossen, der Baubeginn liegt aber noch in weiter Ferne.

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