Jade-Welle
Feb 051997
 

Abgeblitzt

ist die ‘Jade-Welle’ des Vareler Auto-Moguls Dierk Filmer beim Verwaltungsgericht Oldenburg mit ihrem Antrag, den sofortigen Vollzug der Lizenzerteilung für Radio Jade auszusetzen.

Nach Durchlesen der Begründung für diesen Antrag ist dessen Zurückweisung auch nicht überraschend. In der Begründung wird mit konstruierten Zusammenhängen, unbewiesenen Unterstellungen und schlichtweg falschen Behauptungen gearbeitet. Da wird die Schriftgröße einer handschriftlichen Notiz zum Beweis der Bevorzugung, da werden eigene Versäumnisse zum Beweis der Benachteiligung usw.
Die demokratische Struktur von Radio Jade wird von der Jade-Welle als “schwerfällig, praxisfremd und bedenklich” bezeichnet, doch daß das Konzept der Jade-Welle noch hinter das des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückfällt und damit für den nicht-kommerziellen Lokalfunk absolut untauglich ist, sieht man bei Filmer wohl nicht.
Die Jade-Welle begründet ihren Antrag unter anderem auch damit, daß Radio-Jade zu sehr von Gewerkschaften und Umweltschutzgruppen beeinflußt sei. Im Stile einer Agitationsschrift wird in der Begründung ständig die Vision eines ‘Klöpper-Radios’ suggeriert, Mitgliedsgruppen wie das Antifaschistische Bündnis werden als ‘Paradiesvögel’ in Mißkredit gebracht. Doch die Begründung mußte so ausfallen: Schließlich fehlen die Fakten.
Die Stellungnahme der Landesmedienanstalt dazu ist dann auch entsprechend eindeutig. Sie hält der Jade-Welle den Spiegel vor und verdeutlicht nochmals einige Gründe, die zur Ablehnung der Jade-Welle führten.
Wegen des unausgeglichen Finanzplans gab der Haushalts- und Finanzausschuß ausdrücklich keine Lizenzempfehlung.
Der Rechtsausschuß hat die Jade-Welle einstimmig abgelehnt, weil diese die personellen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Die Landesmedienanstalt zeigt sich dann auch darüber erstaunt, “daß ausgerechnet ein chancenloser Lizenzbewerber die Aufnahme des Sendebetriebes” verzögert.
Ob die Jade-Welle gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtes Beschwerde eingelegt hat, war bei Drucklegung nicht in Erfahrung zu bringen. Die Frist dafür verstrich am 4. Februar. (hk)

Sorry, the comment form is closed at this time.

go Top