Holding/Bäder
Mai 292002
 

Privatisierung der Bäder bleibt weiter umstritten!

Personalrat legt Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein

Auch nach der Ratsentscheidung vom 22.05.2002, in der mit den Stimmen der SPD und der Bündnis Grünen eine knappe Mehrheit zustande kam, bleibt die Privatisierung weiterhin offen.
Es fehlt nach wie vor die Zustimmung des Personalrates!!

Darüber hinaus hat der Personalrat inzwischen Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg wegen der Verweigerung eines Sachverständigen-Gutachtens eingelegt. Dieses begründete seine Entscheidung damit, dass es für die Einholung eines Sachverständigen-Gutachtens zu spät sei.
Die Notwendigkeit eines Gutachtens wird seitens des Personalrates jedoch nach wie vor gesehen, zumal das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahrens des Personalrats noch nicht abgeschlossen ist. Im Übrigen ist auch die Verzögerungstaktik und Informationspolitik der Verwaltung nicht dem Personalrat anzulasten.

Um welche offenen Fragen geht es dem Personalrat?
  • Undurchsichtig sind die wirtschaftlichen Folgen, die durch die Verknüpfung des Bäderbetriebes mit der hoch verschuldeten WPG entstehen. Was bedeutet das für die Sicherheit der Arbeitsplätze?
  • Warum müssen die Angestellten und Arbeiter ihre Arbeitsverhältnisse zur Stadt aufgeben, um einen schlechteren Kündigungsschutz und Mitbestimmungsrechte in Kauf zu nehmen?
  • Warum können andererseits städtische „Führungskräfte“ mit Rückkehrgarantie beurlaubt werden?
  • Ist die geplante Privatisierung überhaupt im Einklang mit der Nds. Gemeindeordnung, zumal Alternativen weder geprüft noch vorgelegt worden sind?

Warum wird dem Personalrat eigentlich eine umfassende, sachliche und neutrale Begutachtung hinsichtlich aller Vor- und Nachteile verweigert?
Was gibt es zu verbergen?

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