Hohe-Weg-Watt
Apr 271994
 

Tankschiffe im Nationalpark?

Offene Fragen nach dem Rückzieher Bonns

(hk) Für einen gehörigen Rummel sorgten die Veröffentlichungen im GEGENWIND und in der „Waterkant“, daß das Bundesverkehrsministerium Tankschiffen die Passage über das Hohe-Weg-Watt genehmigt hat. Inzwischen hat das Bundesverkehrsministerium diese Genehmigung zurückgezogen und ein Verbot für Tankschiffe erlassen.

Nachdem der GEGENWIND im Januar 1994 die Planungen des Bundesverkehrsministeriums, die Binnenschiffahrtsgrenze zu verlegen, öffentlich gemacht hatte und im März in der „Waterkant“ (Mitteilungsblatt der Aktionskonferenz Nordsee) dazu ein ausführlicher Bericht erschien, wurde es plötzlich sehr laut um diese Planungen. Das Bundesverkehrsministerium und das Wasser- und Schiffahrtsamt waren inzwischen von dem ursprünglichen Plan der Grenzverlegung abgekommen und wollten nun allen Binnenschiffen, die bestimmte Auflagen (der Kapitän muß ein Seeschiffahrtspatent haben, es muß ein aufblasbares Rettungsfloß an Bord sein usw.) erfüllen, eine Pauschalgenehmigung für die Fahrt durch die Ruhezone des Nationalparks Wattenmeer erteilen.
Beinahe alle großen Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen berichteten an den folgenden Tagen über die Bedrohung des Nationalparks. Die Recherchen der Journalisten (hier sei besonders der Bremer Weser-Kurier erwähnt) brachten zu Tage, daß weder das niedersächsische Umwelt- noch das Wirtschaftsministerium davon unterrichtet waren. Auch der Leiter der Nationalparkverwaltung, Claus Helbing, will laut Weser-Kurier erst aus der Zeitung davon erfahren haben.

Fahrwasserpflege
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Karikatur: Erwin Fiege

Daß für Wilhelmshavens Hafenwirtschaft diese Pauschalgenehmigung nur als erster Schritt verstanden wurde, machte der Wilhelmshavener Ingenieur Dieter Becker, der eine solche Regelung im Herbst 1992 beantragt hatte, deutlich. Becker führte laut WZ v. 31.3.94 aus: „Zwar könne das Gebiet wegen der geringen Wassertiefe in der Kaiserbalje nur von wattgängigen Binnenschiffen mit einem Tiefgang bis zu 1,60 m genutzt werden, doch könnten die jetzigen Einschränkungen durch ‚Fahrwasserpflege‘ erweitert werden. “
Was der Schiffahrtssachverständige Dieter Becker unter Fahrwasserpflege versteht, dürfte klar sein: Die Fahrrinne muß so gepflegt werden, daß Schiffe mit einem Tiefgang von 1,60 m bei Hochwasser über das Hohe-WegWatt fahren können. Um das sicherzustellen, werden dann und wann wohl Schiffe durch die Ruhezone fahren, die einen breiten Rechen hinter sich herziehen, um eventuelle Unebenheiten der Fahrrinne zu beseitigen. Der Schraubensog der Binnenschiffe wird dafür sorgen, daß die Schiffe sich selbst eine Fahrrinne in das Sandwatt fräsen .

Fliegender Holländer

Wenn sich die Pressemeldungen bewahrheiten, daß zukünftig Schiffe mit einem Tiefgang von 1,60 m übers Hohe-Weg-Watt fahren dürfen, ohne daß die Fahrrinne ausgebaggert wird, dann haben wir es hier mit einem neuen Weltwunder zu tun, welches bislang nur dem „Fliegenden Holländer“ gelang. Im Gegensatz zu allen Behauptungen in der Presse, haben die Peilungen der Behörden ergeben, daß der Sandrücken zwischen Weser und Jade bei Hochwasser nur 1,40 m vom Wasser überflutet wird, was übrigens auch aus jeder Seekarte zu ersehen ist.
Ein Schiff braucht bekanntlich allzeit eine Handbreit Wasser unterm Kiel. Unter „einer Handbreit“ sind ca. 30 Zentimeter zu verstehen. Dieser Abstand zum Meeresgrund ist nötig, damit sich das Schiff nicht durch den Schraubensog festsaugt. Das bedeutet, dass nur Schiffe mit einem Tiefgang von max. 1,10 m zwischen Weser und Jade pendeln können. Für jedes tiefergehende Schiff müsste zumindest in einem Teilbereich (nördlich Langwarden) eine Fahrrinne gebaggert, oder wie Herr Becker es ausdrücken würde, das Fahrwasser gepflegt werden.

Verbot für Tankschiffe

Überraschend erklärte am 20. April 1994 der parlamentarische Staatssekretär im Bonner Verkehrsministerium, Manfred Carstens (CDU), es sei „nicht jetzt und zu keiner Zeit beabsichtigt“, in dem engen und sehr flachen Fahrwasser den Verkehr von Tankschiffen zuzulassen. Bonn halte zwar grundsätzlich an der geplanten Lockerung der Befahrensregelung fest. Doch solle in die Verordnung ein spezielles Verbot aufgenommen werden, damit nicht auch Tankmotorschiffe den Weg durch das geschützte Gebiet nehmen können (Weser-Kurier).
Was nun endgültig dabei herauskommt, ist noch völlig undurchsichtig. Ohne Baggerungen wird es nicht gehen und Binnenschiffe mit nur 1,10 Meter Tiefgang sind für die Industrie und die Hafenwirtschaft kaum von Interesse.

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