Hartz IV
Jun 042008
 

Neue Mietobergrenzen der Stadt Wilhelmshaven

Die Stadt Wilhelmshaven hat die Mietobergrenzen, die sie Hartz IV-Berechtigten zugesteht, zum 01.05.08 minimal nach oben verändert. Diese Grenzen sind immer noch weit von dem entfernt, was die Rechtsprechung denen, die um ihre volle Miete klagen, zuspricht.

Hier sind die neuen Mietobergrenzen der Stadt Wilhelmshaven denen nach der Rechtsprechung durch das Sozialgericht Oldenburg wie auch durch das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gegenübergestellt:

Tabelle Mietobergrenze

Zahlen in der Mitte entsprechen den Werten der rechten Spalte der Wohngeldtabelle plus 10 %. So viel darf die Wohnung einer Hartz IV-Bedarfsgemeinschaft kosten. Vermutlich liegen die tatsächlichen Mieten der meisten Alg II-EmpfängerInnen in Wilhelmshaven nicht so hoch; sehr viele jedoch auf jeden Fall höher als das, was die Stadt errechnet hat und was das Job-Center bewilligt.
Auch bezüglich der Heizkosten möchte die Stadt Wilhelmshaven an ihren ärmsten MitbürgerInnen sparen:
Sie zahlt bei einer bis zwei Personen im Haushalt 65 €, bei drei und vier Personen 85 € und ab 5 Personen 105 €. Sozialgerichte sprechen den Berechtigten die tatsächlichen Heizkosten abzüglich einer kleinen Summer für die Bereitung von Warmwasser zu.
„Hierfür lohnt es sich zu kämpfen!“, schreibt die Arbeitsloseninitiative Wilhelmshaven/Friesland und verweist auf einige Urteile des Sozialgerichts Oldenburg und des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen. (noa)

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