Gesetzwidrig?
Nov 232020
 

Keine Generalvollmacht für den Verwaltungsausschuss!

Pressemitteilung vom 23.11.2020 * „Wir lehnen eine vollständige Übertragung der dem Rat vorbehaltenen Rechte auf den Verwaltungsausschuss ab,“ sagte FDP/FW-Gruppensprecher Dr. Michael von Teichman zum Beschlussvorschlag der Verwaltung für die Ratssitzung am kommenden Mittwoch. „Damit wäre die vollkommene Entmachtung des Rates eingeleitet und das ist nicht im Sinne des Gesetzes, insbesondere Grundsatzentscheidungen und Haushaltsbeschlüsse müssen der Vertretung vorbehalten bleiben. Auf Grund der erheblichen Vorsorgemaßnahmen im Ratssaal sollte auch bis auf weiteres ein normales Arbeiten möglich sein.“

Jurist Dr. Günther Schulte ergänzte: „Der neue Paragraph 182 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes lässt im Übrigen nur die Verlagerung von „bestimmten“ Themen vom Rat in den VA zu, keinesfalls ist damit eine Generalvollmacht möglich. Was die Verwaltung hier plant halten wir für gesetzwidrig.“

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