Geschäftsführung RNK
Feb 082015
 

Pressemitteilung der BASU

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Rechtliche Fehleinschätzung oder Politisch nicht gewollt?

(Pressemitteilung der BASU vom 8. Februar 2025) Die BASU –Freie Liste für Bildung/Arbeit/Soziales/Umwelt- sieht sich durch die Pressemeldung vom 07.02.2015, nach der für die Kliniken Aurich, Norden und Emden ein gemeinsamer Geschäftsführer bestellt wird, in ihrer Ansicht bestätigt, dass das auch für das Klinikum Wilhelmshaven und das NordWestKrankenhaus möglich gewesen wäre.

Sämtliche Chefärzte des damals noch RNK hatten sich in einem offenen Brief dafür eingesetzt. Die Doppelbesetzung wäre ein Garant für eine faire Kooperation beider Häuser gewesen.

Der Vorschlag war vom Aufsichtsrats-Vorsitzenden der RNK gGmbH, Herrn Debring mit Verweis auf eine Stellungnahme eines Münchener Anwaltsbüros rigoros abgelehnt worden, da er „rechtlich nicht möglich“ sei. Herr Debring, selbst Rechtsanwalt, führte dabei das Wettbewerbs-, Europa-, Kartell- und Krankenhausrecht an.

Was oder wer auch immer für diese komplette Fehleinschätzung verantwortlich ist, sollte dafür auch die Konsequenzen tragen. Sollte es an der rechtichen Stellungnahme des Rechtsanwaltbüros liegen, so muss geprüft werden, ob nicht noch in anderen Bereichen Überprüfungsbedarf besteht, da dieses Anwaltsbüro für sämtliche Vorgänge im RNK, als auch, bei der Neuordnung der städtischen Gesellschaften zu Rate gezogen wurde.

Helga Weinstock, Sprecherin der BASU für den Krankenhausbereich, fordert eine komplette öffentliche Aufarbeitung dieses Vorgangs, die auch die Veröffentlichung der rechtlichen Stellungnahme des Münchener Rechtsanwaltbüros umfasst, sowie eine Erklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Debring, wie er dadurch zu seiner Schlussfolgerung gekommen ist.
Außerdem müssen sofort Maßnahmen eingeleitet werden, die belegen, dass eine wirkliche Kooperation mit dem NordWestKrankenhaus angestrebt und gelebt wird.

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