Die Gemeinden rund um Wilhelmshaven sind sich einig: die jüngste Gaspreiserhöhung darf nicht zum Tragen kommen. Entsprechende Beschlüsse gibt es von den Volksvertretern in Schortens, Sande und Jever; selbst der Landkreis Friesland hat sich der Verweigerungsbewegung mit einer bemerkenswerten Rede des ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministers Funke angeschlossen.
Nur Wilhelmshaven hält sich diskret zurück. Liegt es daran, dass sich im Aufsichtsrat der GEW (GEW – Gas, Elektrizität und Wasser Wilhelmshaven GmbH) führende Ratsmitglieder tummeln? Neben unserem Oberbürgermeister Menzel (Vorsitzender von Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat) finden wir dort Wilfrid Adam (SPD), Dr. Uwe Biester (CDU), Siegfried Neumann (SPD), Prof. Günter Reuter (CDU-Fraktionsvorsitzender) und Norbert Schmidt (SPD). Wie kann es angehen, dass der Aufsichtsrat, in dem ja nun diese gewählten Volksvertreter ihr Auskommen finden, einstimmig für die Preiserhöhungen der GEW gestimmt haben. Wem sind die Herren Adam, Biester, Menzel, Neumann, Reuter und Schmidt verantwortlich? Nimmt die GEW viel Geld ein, erhöht sich auch der ins Stadtsäckl einfließende Betrag. Und so kann man auf Erhöhungen irgendwelcher Gebühren verzichten – die BürgerInnen zahlen’s über den Gaspreis. Noch Fragen?
Die Bürgerinitiative gegen die Gaspreiserhöhung macht weiter mit großem Erfolg mobil gegen die Preiserhöhungen. Der folgende (leicht überarbeitete) Text war am 15. Oktober 2005 als Anzeige in der Wilhelmshavener Zeitung zu finden. (hk)
Erdgasverbraucher
wehrt Euch weiter
gegen die Preiswillkür!
Jetzt steht die Verbrauchsabrechnung für 2005 bevor.
Wenn Sie Widerspruch eingelegt haben, achten Sie darauf, dass die Gaspreiserhöhung vom 01.08.2005 von Ihnen nicht bezahlt wird. Den Erhöhungsbetrag können Sie einfach errechnen, indem Sie Ihrer Jahresrechnung den Verbrauch in kWh vom 01.08.2005 bis zum Jahresrechnungsschluss (30.11.2005) entnehmen, diesen mit dem Netto-Erhöhungsbetrag von 0,48 ct/kWh multiplizieren und 16 Prozent Umsatzsteuer hinzurechnen. Um diese so ermittelte Summe ist die Nachforderung von GEW zu kürzen. Besteht bei Ihnen noch eine Einzugsermächtigung, so können Sie bei jeder Bank innerhalb von 6 Wochen den Betrag zurückbuchen lassen und stattdessen den angemessenen Betrag neu überweisen. Besser ist es – auch für das nächste Jahr – die Einzugsermächtigung aufzuheben und dafür einen Dauerauftrag mit einem geringeren monatlichen Abschlagsbetrag zu erteilen. Denken Sie bitte daran, dass es sich nicht um zwölfmonatige, sondern nur um elfmonatige Abschlagszahlungen handelt!
Wir – und damit Sie – haben mit diesem Protest Maßstäbe gesetzt! Jetzt sollten sich noch diejenigen anschließen, die bisher nicht gegen die Erhöhung des Gaspreises zum 01.08.2005 Widerspruch bei GEW Wilhelmshaven eingelegt haben.
Jeder einzelne Verbraucherhaushalt muss den Widerspruch selbst einreichen. Unsere Nachbargemeinden Schortens. Sande und höchstwahrscheinlich Jever handeln jetzt gleichermaßen wie wir, nehmen Abstand von einer Weiterzahlung „unter Vorbehalt“, weil das nichts bringt, und empfehlen Gleiches ihren Bürgern. – Überzeugen Sie Ihren Vermieter ebenfalls davon, wenn dieser nicht eindeutig „Widerspruch“ eingelegt haben sollte. Auch in Oldenburg raten der Haus- und Grundeigentümerverein sowie der Mieterverein, die Erhöhung nicht zu akzeptieren und nur den alten Erdgaspreis zu bezahlen.
Es ist noch Zeit für die Einreichung des Widerspruchs!
Die GEW Wilhelmshaven ist immer noch dabei, Eingangsbestätigungsschreiben zu den weit über 1000 eingereichten Widersprüchen abzusenden. Seltsamerweise bedankt sich GEW für die Widerspruchs-Schreiben, geht auf Zahlungen „unter Vorbehalt“ anstelle der Zahlungsverweigerung des Erhöhungsbetrages ein und erklärt, ohne einen betriebswirtschaftlichen Nachweis anzutreten, lapidar, dass deren Preise der Billigkeit gemäß § 315 BGB entsprechen und dass wegen der einbehaltenen oder reduzierten Abschlagszahlungen im Rahmen der Jahresrechnung zutreffendenfalls Nachforderungen erhoben werden.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen!
In Wilhelmshaven hat GEW bereits einen Verbraucher, der sich wie wir alle in seinem Widerspruch auf die Unbilligkeit der Gaspreiserhöhung gemäß § 315 BGB berufen hat, schriftlich gemahnt und schließlich binnen 7 Tagen die Gassperrung angedroht. Auf den Einspruch des Verbrauchers hin hat sich GEW 4 Wochen später entschuldigen müssen und kundgetan, es handele sich um ein Versehen, denn Sperrungen und Sperrandrohungen sind bei Widersprüchen nach § 315 BGB rechtlich unzulässig und sogar strafbar.
Gemeinden und Landkreise reiten jetzt endlich mit auf der Welle der Empörung.
Aber wo bleibt in seiner Vorbildfunktion die kreisfreie Stadt und das Oberzentrum Wilhelmshaven?
Oberbürgermeister und GEW-Aufsichtsratvorsitzender Menzel werde munter, der Gaspreis, der muss wieder runter!
Auskünfte und neueste Informationen erhalten Sie weiterhin an jedem ersten Dienstag im Monat von der WHV-Bürgerinitiative ab 20.00 Uhr in der Gaststätte ALT SCHAAR. Dieser Termin wird regelmäßig am selben Tag in der WZ unter „Stadtnachrichten“ veröffentlicht.
Die nächste Versammlung ist also dort am 01. 11. 2005.
Zur Finanzierung dieser Anzeige in Höhe von 730 Euro sowie der Kosten für Drucke und Porto sowie weiterer Aktionen bis zur endgültigen Erreichung unseres Zieles bitten wir um Überweisung eines Kostenbeitrags in Höhe von 1 bis 10 Euro unter Angabe Ihres vollen Namens und ihrer Anschrift im Feld „Verwendungszweck“ des Überweisungsträgers auf das Bankkonto
Rüdiger Ohle, Wilhelmshaven, Postbank Hamburg, Kto-Nr. 271 982-205, BL2 200 100 20.
Sollten Sie keinen Widerspruch-Vordruck mehr benötigen, bitte den Zusatz „ohne“ vermerken.
WHV-Bürgerinitiative
„Kampf gegen zu hohe Energiepreise“
Hans Eßer, Ursula Margott, Rüdiger Ohle, Horst Walzner
Anschriften: Hans Eßer, Sven-Hedin-Str. 63, 26389 Wilhelmshaven
Rüdiger Ohle, Inostr. 60, 26388 Wilhelmshaven
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