Ersatzflächen
Dez 152010
 

Gutachten für die Katz…

Flächen stehen dem Naturschutz nicht zur Verfügung

(jm) Bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr läuft jetzt die Prüfung der im Rahmen des Planfeststellungverfahrens für die nördliche Gleisanbindung des Inneren Hafens von Wilhelmshaven von den Verfahrensbeteiligten abgegebenen Stellungnahmen.

Im Rahmen der Umweltverträglichkeit hatten die Vertreter der Nds. Umweltverbände BUND und LBU moniert, dass nicht ausdrücklich vorgesehen sei, dass die Bauarbeiten während der Brutzeit verboten werden sollen.
Weiter wurde von den beiden Verbandsvertretern u.a. beantragt, die 205 zu fällenden Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen, vollständig durch ortsnahe Neuanpflanzungen zu kompensieren.
Daraus entspann sich in der Erörterung eine Kontroverse zwischen den Vertretern der Umweltverbände und den Vorhabensträgern. Letztere behaupteten, im trassennahen Bereich befinde sich keine Flä­che, die aufgrund ihrer Größe und Qualität für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen geeignet sei. Aus diesem Grund seien Ersatzzahlungen zu leisten.
Dagegen erklärten die Verbandsvertreter, dass im Bereich des Heppenser Grodens ausreichend Flä­chen vorhanden seien.

Zwar wurde von den Vertretern des Stadtbauamtes bestätigt, dass im Heppenser Groden freie Flächen vorhanden seien. Die stünden je­doch nicht für Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Im Stadtbe­reich von Wilhelmshaven seien dafür drei Flächenpools vorhanden. Die Baumschutzsatzung ent­halte die Auflage, Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Erst wenn diese Ersatzpflanzungen den Eingriff nicht kompensierten, würden Ersatzzahlungen fällig. Diese Mittel seien dann für an­dere Ausgleichsmaßnahmen bestimmt. Dagegen führten die Verbandsvertreter an, dass ein finanzieller Ausgleich lt. Beschluss des Bundesrats unstatthaft sei.
Dies wird von den Vertretern des Stadtbauamtes zwar bestätigt, doch dann schob man andere Hemmnisse vor:
Die vorhandenen freien Flächen im Heppenser Groden stünden nicht für Naturschutz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung. Solche Flächen seien im Flächennutzungsplan, der im Planbereich Gewerbeflächen ausweise, sowie zur Zeit auch im Bebauungsplan nicht vorgesehen.
In Erwiderung dessen wiesen die Verbandsvertreter darauf hin, dass die Stadt es mit den Planungsvorgaben sonst auch nicht so genau nehme: So hat sie mit dem Bau des Schlachthofs gegen die Vorgabe im Raumordnungsprogramm, den Heppenser Groden als Teil des Vorranggebietes für hafenorientierte wirtschaftliche Anlagen in Wilhelmshaven zu entwickeln, verstoßen. Und zur Zeit würde dort der Hauptsitz der ‚Firmengruppe Nietiedt’ errichtet, der auch nicht den Vorgaben des LROP genüge.
Doch das lassen die Vertreter der Stadt einfach von sich abperlen, wie ihre Antwort auf den nächsten Antrag deutlich macht: Es würde den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 203 im Heppenser Groden zuwiderlaufen, als Ersatz für die abgängige Straße ‚Am Maadesiel’, einen neuen Weg im Heppenser Groden anzulegen und beidseitig mit bodentypischen Gewächsen zu bepflanzen.
Bezüglich des Bahnverkehrs wiesen die Verbandsvertreter auf einen Widerspruch im Antrag hin: Einerseits rechnet man mit acht Zügen, die das Nordgleis im Jahre 2025 täglich frequentieren, und taxieren den Emissionsausstoß als entsprechend gering ein. An anderer Stelle wird zur Rechtfertigung des Bauvorhabens das ‚enorme Erschließungspotential’ hervorgehoben, „…das weit über die ausschließliche Anbindung des Inneren Hafens hinausgeht.“
Das ‚enorme Erschließungspotential’ auf den Grodenflächen mit zusätzlichem Bahnverkehr wird in den Schadstoff- und Lärmgutachten jedoch nicht berücksichtigt. Doch mit diesem Widerspruch haben die Planer keine Probleme: Eine Kontingentierung sei nicht mög­lich, die Schiene sei ein Verkehrsweg, der nicht beschränkt werden dürfe.
Die Verbandsvertreter wiesen in der Erörterung abschließend darauf hin, dass die Lärmgrenzwerte im Bereich des als reines Wohngebiet ausgewiesenen Ortsteils ‚Voslapp Süd’ schon heute überschritten würden. Zudem sei nicht auszuschließen, dass die Lärmgrenzwerte auch in Rüstersiel künftig ohne Kontingentierung überschritten würden.
Doch ungerührt verweist der städtische Vertreter hierzu auf die Berechnung im Lärmgutachten, in dem die Trennung Straße/Gewerbe und Schiene richtig erfolgt sei.

Man fragt sich jetzt natürlich, wozu man da noch Geld für Schadstoff- und Lärmgutachten ausgegeben hat?! Ach so – beinah’ vergessen: Diese Verschwendung ist ja gesetzlich vorgeschrieben…

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