Lex Wilhelmshaven
Die Niedersächsische Gemeindeordnung wurde an Wilhelmshavener Verhältnisse angepasst
(red) Spätestens 2002 müssen alle Städte und Gemeinden ihren „eingleisigen“ Oberbürgermeister gewählt haben. Die in der Niedersächsischen Gemeindeordnung vorgeschriebene eingleisige Verwaltung sieht die Vereinigung der Ämter des Oberstadtdirektors und des Oberbürgermeisters zwingend vor. Die neue Position soll dann eine bezahlte Stelle sein.
Viele niedersächsische Kommunen haben ihren „Eingleisigen“ schon gewählt und in Amt und Würden gebracht. Wilhelmshaven ist die größte von etwa 10 Städten/Gemeinden, in denen das noch nicht geschehen ist. Wir haben hier ja noch unseren Oberstadtdirektor Schreiber, dessen Vertrag erst zum Ende des Jahres 2002 ausläuft und der entschlossen ist, das Amt bis zum letzten Tag auch auszufüllen.
Der Gegenwind hat in mehreren Artikeln und Interviews dieses Thema schon behandelt. So haben wir Vertreter verschiedener Parteien darüber befragt, ob ihnen ein vorzeitiges Ausscheiden Schreibers lieb wäre, so dass die Wahl des künftiges OBs gleichzeitig mit der Kommunalwahl im September 2001 vorgenommen werden könnte, oder ob eine extra Wahl 2002 besser passen würde. Wir haben mit unsern Interviewpartnern darüber gesprochen, dass eine eigene Wahl zwar zusätzliches Geld verschlingen würde, andererseits aber die Bedeutung dieses Urnenganges dem Wahlvolk deutlicher wäre, als wenn man jetzt im September „ein Abbacken“ machte.
Gerne hätten wir auch mit dem gegenwärtigen OB Menzel darüber gesprochen, doch leider kam ein Termin mit ihm niemals zustande, so dass wir nur berichten konnten, was wir ihn gerne gefragt hätten, wenn er mit uns gesprochen hätte.
Während wir alle – der Gegenwind und die Parteien – damit beschäftigt waren, uns zu fragen „Geht er oder geht er nicht?“ und uns zu sagen „Wenn er nicht geht, wählen wir das künftige Stadtoberhaupt erst 2002“, fand hinter den Kulissen eine Aktion statt, die schon fast unter die Rubrik „Geniestreich“ fällt. Der Niedersächsische Landtag bereitete eine Änderung der NGO vor, die es ermöglicht, im September 2001 bei der ganz regulären Kommunalwahl schon den „Eingleisigen“ zu wählen, der dann erst 2003 sein Amt antreten wird. Dafür war nur eine kleine Änderung der NGO notwendig. Es musste lediglich eine „2“ durch eine „5“ ersetzt werden: Die NGO (alt) verlangte, dass „ein Abbacken“ nur sein dürfe, wenn zwischen Wahl und Amtsantritt höchstens 12 Monate liegen; die NGO (neu) erlaubt 15 Monate. Für Wilhelmshaven kommt das genau hin: Wahl im September, konstituierende Ratssitzung im Oktober, Amtsantritt 15 Monate später – das fällt genau mit dem ersten Tag nach Schreibers vertraglicher Amtszeit zusammen.
Die einzige im Wilhelmshavener Rat vertretene Partei, die schon vorbereitet ist, ist die SPD. Menzel, der alte OB, will und soll nach ihrem Wunsch auch der neue OB werden. Die anderen Parteien müssen jetzt erst mit der Kandidatensuche beginnen. Der scheidende Raffineriechef Johan Anton van Weelden bietet sich „jeder demokratischen Partei“ als Kandidat an, und wenn man nur noch so wenig Zeit hat, könnte man schon auf den Gedanken kommen, ihn zu nehmen.
Wenn es tatsächlich so kommt! Denn: „Noch ist alles sehr offen“, schreibt Jürgen Westerhoff in der „WZ“ vom 17.03. Dass der Landtag mit der NGO-Änderung die Möglichkeit eines nahtlosen Hinübergleitens unseres OB Menzel vom Ehrenamt in eine bezahlte Stelle eröffnet hat, war eine notwendige Bedingung. Nun muss aber auch noch der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließen, dass man es so machen wird. Und da könnte es schon passieren, dass Menzel aus dem eigenen Lager ein Bein gestellt bekommt. Die Zustimmung zu seinen Plänen ist in der SPD nicht so ganz einhellig, und auch die Grünen und Einzelkämpfer Focke Hofmann, die mit der SPD die Mehrheitsgruppe im Rat bilden, haben Vorbehalte gegen einen „eingleisigen“ Menzel.
In der Aprilsitzung des Rates soll die Entscheidung fallen. Man darf gespannt sein.
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