Gegen den Strom
Seit dem 1. September 1997 dürfen Radfahrerlnnen Einbahnstraßen auch gegen die allgemeine Fahrtrichtung befahren. Allerdings nur dann, wenn ein Zusatzschild dieses ausdrücklich erlaubt. Auf diese neue Regelung der Straßenverkehrsordnung wies uns der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club(ADFC) in einer Pressemitteilung hin.
Über weitere Gesetzesänderungen zum Vorteil der Radler hat der ADFC eine Broschüre erstellt, die bei der Wilhelmshavener Geschäftsstelle erhältlich ist. So ist es z.B. nicht mehr Pflicht, auf Radwegen zu fahren, die zu schmal oder in schlechtem Zustand sind. Kinder dürfen bis zum 10. Lebensjahr auf dem Gehweg fahren. Genauere Auskünfte gibt der ADFC-Kreisverband Wilhelmshaven, Weidenstraße 39, Tel.: 83221 (ft)
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