Ehrenbürger
Apr 232008
 

Ehre, wem keine gebührt

Unter der Rubrik „So las man in der WZ …. vor 75 Jahren“ griff die WZ am 12.4.2008 folgende Meldung vom 12.4.1933 auf:

Ehrenbürger

Soweit die Meldung. „Das Haus“ musste sich dann noch gut vier Jahre gedulden. Erst drei Monate nach der Vereinigung der beiden Teilstädte Rüstringen und Wilhelmshaven, am 30.6.1937, wurde Hitler Ehrenbürger der neuen Stadt Wilhelmshaven – und ist es formal bis heute.
Die SPD hatte übrigens bei den letzten freien Wahlen zum Reichstag am 6.11.1932 in Wilhelmshaven noch 25% der Stimmen, in Rüstringen knapp über 50%. Am 11.3.1933 wurde der Oberbürgermeister von Rüstringen, Friedrich Paffrath, zusammen mit weiteren Ratsherren abgesetzt, darunter Fritz Frerichs, der im April 1945 im KZ Neuengamme ermordet wurde. Am 20.3.1933 zerrte die SA zwei weitere SPD-Senatoren aus der Magistratssitzung und warf sie die Rathaustreppe hinunter. Drei Wochen später kam es dann zur „begeisterten Zustimmung“ der Sozialdemokraten für Hitlers Ehrenbürgerschaft.

Lange Tradition

Das Ehrenbürgerrecht geht ursprünglich auf die Französische Revolution und ihren Titel „bourgeois honoraire“ zurück. Die ersten deutschen Städte, die einen ähnlichen Ehrentitel verliehen haben, waren 1790 Saarbrücken sowie 1795 Frankfurt am Main und Bremen. Seit Anfang letzten Jahrhunderts gab es Ehrenbürgerschaften auch in Wilhelmshaven (z. B. Bismarck, 1906) und Rüstringen, dort zählten zu den Erwählten hohe Militärs wie die Admirale von Baudissin (1913), Scheer und von Hipper (1916). Nach dem 2. Weltkrieg wurde diese Sitte fortgesetzt, z. B. mit dem Fabrikanten Franz Kuhlmann (1957) und den Oberbürgermeistern Johann Janssen (1972) und Arthur Grunewald (1977). Ob Letztere sich in trauter Runde mit dem größten Verbrecher aller Zeiten wohl fühlten?
Etwa 4000 deutsche Städte und Gemeinden haben in der NS-Zeit Hitler zum Ehrenbürger ernannt. Somit ist dieser braune Fleck in unserer Stadtgeschichte ebenso wenig ein Einzelfall wie die Forderung kritischer BürgerInnen, den Ehrenbürgerstatus für Hitler aufzuheben. Formaljuristen halten dagegen, dass die Ehrenbürgerschaft mit dem Tod sowieso endet, bzw. dass der Verstorbene die mit der Ehrenbürgerschaft verbundenen Sonderrechte nicht mehr wahrnehmen könne.

Klares Bekenntnis

Natürlich sollen entsprechende Urkunden nicht klammheimlich aus dem Stadtarchiv verschwinden. Ganz im Gegenteil, sie sollten der Nachwelt für alle Zeit erhalten bleiben als Mahnmal, doch diese Funktion können sie nur erfüllen in Verbindung mit einem klaren Bekenntnis, aus dieser dunklen Geschichte gelernt zu haben.
In diesem Sinne haben die meisten der 4000 betreffenden Kommunen Hitler nach seinem Tod die Ehrenbürgerschaft explizit wieder entzogen, Berlin z. B. schon 1948. Düsseldorf hat bereits 1946 Nazigrößen wie Göring die Ehrenbürgerschaft aberkannt – Hitler aber erst aufgrund eines Bürgerbegehrens im Jahr 2004. Bad Doberan reagierte erst im April 2007, als die Welt im Rahmen des G8-Gipfels auf den verschnarchten Ort an der Ostseeküste schaute. „Hitler’s honour lives on in G8 summit town“, hieß es im „Guardian“ (die Ehre Hitlers lebt in der Stadt des G-8-Gipfels weiter). Doberan war die erste Stadt, die Hitler die Ehrenbürgerschaft verlieh, und zwar über einen Dringlichkeitsantrag der NSDAP-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung bereits im August 1932, also weit vor der offiziellen Machtübernahme. Jetzt beeilte man sich, den Makel loszuwerden. Schlimm genug, dass erst eine schlechte Weltpresse den Anlass gab – statt nur nach außen die reine Weste zu wahren, sollte die kritische Selbstreflexion im Mittelpunkt stehen.
In anderen Städten, nicht nur in Wilhelmshaven, bleibt alles beim Alten. In Völklingen zum Beispiel ist nicht nur Hitler immer noch Ehrenbürger, sondern auch sein Freund und Förderer, der Fabrikant Hermann Röchling, der nach dem Krieg wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Verschleppung von Zwangsarbeitern) als Kriegsverbrecher verurteilt wurde. Und für Kriegsverbrecher hatte der Alliierte Kontrollrat per Direktive vom Oktober 1946 den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt. Doch die Ewiggestrigen Völklingens verteidigen ihre Idole bis heute, bis aufs Blut.
Egal ob die Welt auf Wilhelmshaven schaut oder nicht: Um ein Zeichen zu setzen, wäre das Jahr 2008 – 75 Jahre nach der Machtergreifung der Nazis – ein geeigneter Anlass, es anderen Städten nachzutun. Grundlage ist §30 der Niedersächsischen Gemeindeordnung: „Die Gemeinde kann das Ehrenbürgerrecht wegen unwürdigen Verhaltens wieder entziehen.“ Mit Bürgerbegehren ist es in Wilhelmshaven bekanntlich nicht so einfach, aber ein Antrag im Stadtrat würde schon genügen. Es steht wohl kaum zu erwarten, dass unser Stadtoberhaupt reagiert wie jüngst ein Kollege in der bayerischen Gemeinde Nittendorf-Etterzhausen: Bürgermeister Max Knott (CSU) rechtfertigte sich damit, Hitler keinen Brief mehr schreiben zu können, mit dem er dem Diktator die Ehrenbürgerwürde aberkenne.

Imke Zwoch
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Richtigstellung:
Ich bin auf einen Artikel im aktuellen Gegenwind, Nr. 235 – April / Mai 2008, aufmerksam gemacht worden, den Sie unter der Überschrift „Ehre, wem keine gebührt“ geschrieben haben.
Da die dort von Ihnen getätigten Ausführungen geschichtlich unzutreffend sind, sehe ich mich gezwungen, dazu eine Richtigstellung zu fertigen und Sie zu bitten, diese in der nächsten Ausgabe auch zu veröffentlichen.
In Ihrem Artikel „Ehre, wem keine gebührt“ stimmt lediglich das frühe Ansinnen der damaligen Stadt Wilhelmshaven, Adolf Hitler die Ehrenbürgerschaft anzutragen. Der Ehrenbürgerbrief ist erstmals am 18. Dezember 1933 im Rumpf des Modells des Kreuzers Köln an Hitler übergeben worden. Der Beschluss des Magistrates dazu wurde am 11. April 1933 gefasst. Eine formelle Danksagung durch Hitler zog sich mehrere Monate hin, am 22. November 1934 gab der damalige Oberbürgermeister Renken eine Notiz an die Presse, in der die Danksagung vermeldet wurde.
Mit Datum vom 29. Juni 1937 verlieh die vereinigte Stadt Wilhelmshaven Hitler erneut das Ehrenbürgerrecht. Überreicht wurde die Urkunde in einer Kassette beim Besuch Hitlers in Wilhelmshaven am 1. April 1939.
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat mit einstimmigem Beschluss vom 15. Februar 1984 in öffentlicher Sitzung beide Verleihungen „wegen verbrecherischen Verhaltens und damit wegen Unwürdigkeit für unwirksam erklärt.
Ich weiß ja nicht, welche journalistischen Quellen Sie für Ihre Recherche genutzt haben, aber ein Anruf bei mir hätte Ihnen die richtige Auskunft gebracht. Vielleicht beim nächsten Mal.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage

Arnold Preuß
STADT WILHELMSHAVEN
Der Oberbürgermeister
Kommunikation & Koordination
Fachbereichsleiter / Pressesprecher

 

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