Duales System
Apr 211992
 

Unterwerfungsvertrag

Die Stadt Wilhelmshaven schließt Vertrag mit der GMA

(jm) Die Stadt betraut die „Duales System Deutschland GmbH“ (DSD) mit der Getrenntsammlung von Verpackungsabfällen in Wilhelmshaven. Dem entsprechenden Vertragsentwurf wurde nach geheimer Lesung im Umwelt- und im Verwaltungsausschuß mehrheitlich zugestimmt.

Der Vertrag tritt nebst Anlagen am 1. Mai in Kraft. Die DSD wiederum bedient sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Wilhelmshavener Stadtgebiet der „Gesellschaft für Müll- und Abfallbeseitigung“ GMA aus Schortens. Der GMA ist es laut Vertrag gestattet, Subunternehmer zur Erfüllung ihrer Aufgaben einzuschalten. Als Vertragsziel wird die einheitliche Handhabung der privatwirtschaftlichen Erfassung, Sortierung und stofflichen Verwertung für das gesamte Bundesgebiet genannt. Die Stadt erkennt darin an, daß die „verwertbaren Verkaufsverpackungen Wertstoffe“ und keine Abfälle im Sinne des Abfallgesetzes sind.
Über das Wo, Wie und Wann von Sortierung und Verwertung sagt der Vertrag nichts aus; von einer Rechenschaftspflicht der DSD gegenüber der Stadt ganz zu schweigen. Dabei wäre nur die DSD in der Lage, die Transportwege und den Verbleib zu Wirtschaftsgütern umdeklarierter Abfälle zu überwachen. Jedoch lediglich die GMA hat sich gegenüber der Stadt verpflichtet, „… über die erfaßten und verwerteten Mengen sowie über die stofflich nicht verwertbaren Sortierreste halbjährlich umfassend zu informieren.“
Aber was ist mit dem Abfall, der nur zu „Wertstoff“ umdeklariert in den Handel kommt? – Ganz abgesehen davon, daß mit der Übereignung des ‚Wertstoffes‘ an Dritte die Zuständigkeit und damit auch die Verpflichtung der GMA erlischt, ist sie auch gar nicht in der Lage, die Schleichpfade des Wirtschaftsgutes ‚Abfallwertstoff‘ bis zur Endstation, z.B. in einer Müllverbrennungsanlage, zu verfolgen.

Zeichnung: Erwin Fiege

Zeichnung: Erwin Fiege

Doch des ungeachtet eröffnet die Stadt der GMA noch viel einfachere Möglichkeiten: „Die Stadt wird (…) stofflich nicht verwertbare Sortierreste als Gewerbeabfälle übernehmen, soweit sie aus in der Stadt Wilhelmshaven erfaßten Verpackungsabfällen resultieren.“ (Abstimmungserklärung zur Einführung des Dualen Systems in Wilhelmshaven zwischen GMA und Stadt). Eine Überprüfung seitens der Stadt, was verwertbare Sortierreste sind und was nicht, bzw. was davon aus Wilhelmshaven herrührt, ist nicht vorgesehen. Damit nicht genug! Die Stadt ist sogar bereit, gegen dreimalige halbjährliche Zahlung von ca. 23.000,- DM „… eine dem dualen System förderliche Tätigkeit der Wertstoffberatung sicherzustellen.“ (Vereinbarung über den Personalkostenzuschuß zur Wertstoffberatung, die allgemeinen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und die im Zusammenhang mit Containerplätzen anfallenden Kosten).
Und damit die Wilhelmshavener Abfallberater auch schnallen, wer fortan den Ton angibt, müssen sie im Hause der DSD in Bonn eingewiesen werden. Sonst kriegt die Stadt ihren Schotter nicht. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. ..

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