Dez 062000
Drogentests führt der Arzt des Arbeitsamtes bei Jugendlichen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchung vor der Berufsaufnahme durch. Nicht grundsätzlich, aber bei Jugendlichen, von denen bekannt ist oder angenommen wird, dass sie Drogen nehmen oder genommen haben. Obwohl die betreffenden jungen Leute darüber informiert werden sollen, kommt es doch auch vor, dass jemand erst durch die Mitteilung des Berufsberaters, ein Beruf mit Absturzgefahr komme für ihn wegen seines Drogenkonsums nicht in Frage, erfährt, dass er getestet worden ist. (noa)
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